Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Auto-Leichen bei OBI günstig zu haben?!
Nach Begründung des Antrages durch die Fraktion der Grünen führt Herr Hikel folgendes aus.
Bei dem Parkplatz des OBI-Marktes in der Naumburger Straße 33 handelt sich um Privatgelände. Insofern ist vorrangig der Eigentümer für dessen Zustand und tatsächliche Nutzung verantwortlich.
Das Berliner Straßengesetz (BerlStrG), das bei auf gewidmetem, öffentlichem Straßenland zurück gelassenen (Schrott-)Fahrzeugen sonst einschlägig ist, gilt auf Privatgelände nicht.
Die aufgrund des hier zu behandelnden Antrages erfolgte Nachfrage bei dem berlinweit für die Fahrzeugbeseitigung auf öffentlichem Straßenland zuständigen Amt für Regionalisierte Ordnungsaufgaben (RegOrd) in Berlin Lichtenberg ergab, dass eine amtliche Beseitigung der in Rede stehenden Kraftfahrzeuge dennoch möglich sei, da auf dem Parkplatz „tatsächlich öffentlicher Verkehr“ stattfindet. Die Zuständigkeit liegt ebenfalls bei RegOrd.
Im Gegensatz zu auf öffentlichem Straßenland zurückgelassen Kraftfahrzeugen, ist für die rechtmäßige amtliche Beseitigung in diesem Fall jedoch zwingend erforderlich, dass ein Kraftfahrzeug nachweisbar länger als ein Jahr an einem Ort abgestellt ist oder von diesem eine unmittelbare Gefahr, z.B. durch kaputte Scheiben o.ä., ausgeht.
Bei einer Ortsbesichtigung durch den Allgemeinen Ordnungsdienst am 02. Mai 2018 wurden auf dem Parkplatz insgesamt 30 nicht amtlich zugelassene Kraftfahrzeuge, sowie zwei Anhänger ohne Kennzeichen festgestellt und dokumentiert.
Eine unmittelbare Umweltgefährdung, z.B. durch austretende Betriebsmittel, konnte in diesem Zusammenhang nicht festgestellt werden.
Bei einer Nachkontrolle des AODs am 11.09.2018 wurden erneut insgesamt 17 abgestellte Fahrzeuge ohne amtliches Kennzeichen und 2 Fahrzeuge mit ausländischem Kennzeichen im hinteren Bereich des OBI-Parkplatzes festgestellt. Die Fahrzeuge wurden alle wieder mit einem sog. Gelbpunkt bzw. einer Entfernungsaufforderung versehen.
Von keinem der Fahrzeuge ist eine offensichtliche Gefährdung ausgegangen.
Da offensichtlich von den im Mai 2018 festgestellten und beklebten Fahrzeuge keine mehr vor Ort waren, ist eher von einem Handel mit diesen Fahrzeugen auszugehen, die nicht von Dauer auf dem OBI-Parkplatz abgestellt werden. Bei einer erneuten Überprüfung um den Jahreswechsel wurde nur noch ein ausländisches Fahrzeug im hinteren Geländebereich vorgefunden. Das Ordnungsamt wird den Parkplatz weiterhin regelmäßig in Augenschein nehmen und erforderliche Maßnahmen durchführen.
Der Antrag wird mit den Stimmen der CDU gegen die Stimmen der SPD, Grünen und Linke unter Enthaltung der AfD
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