Auszug - Grundwassermanagement  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Umwelt- und Naturschutz
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Umwelt- und Naturschutz Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mo, 10.09.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0724/XX Grundwassermanagement
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUUmwelt- und Naturschutz
Verfasser:Schenk, OlafSzczepanski, Bernd
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Herr Bezirksverordneter Schenk (CDU) erläutert den Antrag ´Grundwassermanagement´, Drucksache 0724/XX.

Das Bezirksamt soll sich danach beim Senat für die Einführung eines berlinweiten Grundwassermanagements einsetzen, das die BWB umsetzen sollen.

 

Es folgt zunächst eine kontroverse Diskussion über den Sinn und Zweck des Antrages. Dabei erläutert der Vorsitzende ausführlich die komplexen Voraussetzungen, die EU- und bundes- wie landesrechtlichen Zusammenhänge und Bedingungen für ein solches Management und stellt die wesentlichen Hindernisse in den Vordergrund der Betrachtung. Er informiert, dass dazu eine weitere Fachdebatte im Abgeordnetenhaus von Berlin am 08.03.2018 (aufgrund eines CDU-Antrages) eröffnet wurde, die noch nicht abgeschlossen ist.

 

Die Fraktion der SPD bemängelt dabei, dass Maßnahmen zur Steuerung siedlungsverträglicher Grundwasserstände „Ewigkeitskosten“ in Milliardenhöhe für die Allgemeinheit bedeuten, wobei für Versäumnisse einzelner Bauender alle Bürger aufkommen müssten. Eine Sanierung z.B. derzeit aller gemeldeten 1.192 Gebäude würde dagegen Sanierungskosten von ca. 119 Mio. € verursachen. Eine Übernahme dieser Kosten aus dem Landeshaushalt ist rechtlich nicht möglich und würde zudem nach Angaben des Senats auch zu berechtigten Schadensersatzforderungen derjenigen Gebäudeeigentümer führen, die auf eigene Kosten einen Grundwasserschutz für Ihre Gebäude durchgeführt haben.

 

Die AFD macht den Vorschlag, nur Teile der Stadt, hier z.B. Neukölln, zu berücksichtigen.

 

Abschließend nimmt von Seiten der Verwaltung der Amtsleiter des Umwelt- und Naturschutzamtes dazu Stellung und führt weitere Hindernisse für den vorliegenden Antrag an, die in der Wasserrahmenrichtlinie und dem WRRL-Maßnahmenprogramm und zum Hochwasserrisikomanagementplan für den deutschen Teil der Flussgebietseinheit Elbe und in weiteren Zusammenhängen zur derzeitigen und zukünftigen Förderung des Wasserwerkes Johannisthal begründet sind. Er weist dabei auch auf das „Wasserversorgungskonzept für Berlin und für das von den BWB versorgte Umland“ (Entwicklung bis 2040) hin.

 

Nach weiteren Beiträgen der Fraktionen wird von Herrn Schenk (CDU) eine Textänderung vorgeschlagen:

 

„Die BVV möge beschließen:

 

Das Bezirksamt Neukölln möge sich beim Berliner Senat dafür einsetzen, dass im Rahmen des berlinweiten Wassermanagements ein berlinweites Grundwassermanagement eingeführt wird, welches von den Berliner Wasserbetrieben umgesetzt werden soll und für siedlungsverträgliche Grundwasserstände sorgt.“

 

Die Abstimmung über den geänderten Antrag ergibt eine Ablehnung mit 5 Ja-Stimmen der CDU, AFD/AFD-BN und 7 Nein-Stimmen der SPD (5) und Grünen (2) sowie 2 Enthaltungen bei SPD und LINKE. Damit ergibt sich die Ausschussempfehlung für die BVV: Ablehnung.


 
 

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