Auszug - Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten  

 
 
21. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: gewählt
Datum: Mi, 29.08.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:18 - 22:31 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0799/XX Nachwahl eines stellvertretenden Mitgliedes des Beirates in Sozialhilfeangelegenheiten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/StadtSozBüdBA/StadtSozBüd
  Biedermann, Jochen
Drucksache-Art:Vorlage zur WahlVorlage zur Wahl
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wählt für den Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten des Bezirksamtes Neukölln folgende Person als stellvertretendes Mitglied:

 

Frau Brigitte Gloeden

 

Begründung:

Das Amt für Soziales darf über einen Widerspruch gegen die Ablehnung der Sozialhilfe oder gegen die Festsetzung ihrer Art und Höhe gemäß § 116 Abs. 2 SGB XII nur entscheiden, wenn „sozial erfahrene Dritte beratend beteiligt“ wurden. Der Beirat in Sozialhilfeangelegenheiten setzt sich nach § 34 AZG Berlin unter anderem aus drei Bezirksverordneten und deren Vertreter*innen zusammen. Das stellvertretende Mitglied, Herr Gerrit Kringel, hat sein Amt niedergelegt. Die Nachwahl ist daher erforderlich. Die Fraktion der CDU hat stattdessen Frau Brigitte Gloeden als stellvertretendes Mitglied vorgeschlagen.

 

Gesetzliche Grundlagen:

§ 34 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG)

§ 116 Abs. 2 Sozialgesetzbuch – Zwölftes Buch (SGB XII)

 

 

Berlin-Neukölln, den 31.07.2018

Bezirksamt Neukölln von Berlin

 

 

Hikel        Biedermann

Bezirksbürgermeister      Bezirksstadtrat

 

Der Vorlage zur Wahl wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der BN-AfD, der Gr. FDP und der Fraktionslosen bei Enthaltung der LINKEN und der AfD zugestimmt.


 
 

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