Auszug - Bebauungsplan 8-52b ("Dörferblick - Gärtnereien") - Geltungsbereichsteilung / Planinhaltskonkretisierung   

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 23.08.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss


Dort sind insgesamt 11 Gärtnereien mit unterschiedlichsten Interessen für künftige Nutzungen ansässig. Das zur Schaffung von Baurecht für Wohnen anzuwendende Berliner Modell der kooperativen Baulandentwicklung ist aufgrund der unterschiedlichen Zeitpunkte der Weiterentwicklungen im gegenwärtigen Geltungsbereich nicht zeitgleich mit den Eigentümern verhandelbar. Die Bebauungspläne 8-52ba und 8-52bb sollen die Umwandlung einer bislang überwiegend gartenbaulich genutzten Fläche in eine Nutzung als Allgemeines Wohngebiet regeln.

 

Mit der Teilung werden im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 8-52ba die Grundstücke zusammengefasst, die zeitlich zügiger in ein Wohngebiet umgewandelt werden können, um mit dem die dortigen Eigentümer vertretenden Investor einen städtebaulichen Vertrag schließen zu können.

 

Die Vorsitzende möchte wissen, weshalb jemand daran interessiert sei, eine Straße zu erwerben. Herr Groth beantwortet die Frage dahingehend, dass diese gegenwärtig noch öffentliche Straße zu schmal für den Anwohnerverkehr ist und das Land Berlin keine Erweiterung plant. Aufgrund der untergeordneten verkehrlichen Bedeutung soll diese daher künftig als Privatstraße festgesetzt werden.

 

Herr Wittke spricht die dortigen Umweltbelastungen (u.a. Methan) durch die ehemalige Deponie Dörferblick an. Wie Herr Groth ausführt, wurde im Vorfeld Kontakt zu den Umweltbehörden aufgenommen und es werden durch diese weiterhin Beobachtungen und Messungen vorgenommen. Die betroffenen Flächen weisen keine Belastungen auf. Herr Laumann möchte wissen, ob die dort tätigen „wilden Schrauber“ durch die Änderungen des B-Plans dann ihre Gewerbe dort aufgeben werden müssen. Herr Groth verweist auf die seriösen Eigentümer der Grundstücke, welche die Änderung von Gewerbebetrieb (Gärtnerei) zu Wohnungsbau vorantreiben möchten.

 

Die Vorsitzende bittet noch um einige Anmerkungen zur kooperativen Baulandentwicklung. Geplant sind dort demnach 1- bis 2-Familienhäuser, das Modell gilt im Hinblick auf Bedarfe an sozialer Infrastruktur. Der Investor wird diese Verpflichtung monetär ablösen. Das Geld wird dann für die im daneben liegenden Gebiet geplante Kita verwendet.

 

Herr Wittke erkundigt sich zur Kiesgrube, deren genaue Lage nicht bekannt ist. Dies müsse sich doch feststellen lassen. Er fragt in diesem Zusammenhang, wer für die Kosten bei einer Räumung aufkommen müsste. Herr Groth informiert, dass die Frage nach der genauen Lage der Kiesgrube zu Beginn des Verfahrens intensiv geprüft wurde. Weder durch die BSR noch die Befragung von Zeitzeugen konnte deren exakte Lage ermittelt werden. Zur Frage möglicher Entsorgungskosten liegt das Risiko beim Bauherrn.

 

Herr Scharmberg nimmt Bezug auf Herrn Laumann und die zumeist zweckwidrige Nutzung der Gärtnereiflächen. Wie soll dort künftig der Verkehrsfluss geregelt werden. Herr Groth erläutert dies anhand des Kartenausschnitts. Aufgrund der Verdichtung (wachsende Stadt) bestehen dort keine Möglichkeiten für den Bau neuer Straßen.

 

Der Ausschuss nimmt die Konkretisierung und Teilung des Bebauungsplans zur Kenntnis.


 
 

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