Auszug - Schlichtungsstelle Jobcenter Neukölln einrichten  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: ohne Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 28.08.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0651/XX Schlichtungsstelle Jobcenter Neukölln einrichten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEBA/Soz
Verfasser:Hammer, DorisLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Frau Hammer begründet die Intention des Antrags. Demnach werden etwa 40% der Widersprüche und Klagen gegen Jobcenter zugunsten der Kund*innen entschieden. Mit der Einrichtung einer Schlichtungsstelle könnten sich viele Verfahren vermeiden lassen, da die Probleme oftmals in der Kommunikation liegen. Sie hat hierzu bereits zu Sitzungsbeginn Auswertungen der Ombudsstelle für das Jobcenter Friedrichshain-Kreuzberg an die Ausschussmitglieder verteilt und bittet um Zustimmung für den Antrag.

 

Herr Blank möchte wissen, wie genau die Schlichtungsstelle funktionieren soll, grundsätzlich befürwortet er den Antrag. Frau Hammer verweist auf das Modellprojekt in Friedrichshain-Kreuzberg. Es besteht zwar keine Weisungsgebundenheit gegenüber dem Jobcenter, jedoch lassen sich viele Verfahren durch den dortigen Ombudsmann vermeiden. Nach ihrer Vorstellung sollte die Schlichtungsstelle als ehrenamtlicher Richter fungieren.

 

Frau Hascelik hält den Antrag für die SPD für unterstützenswert, weist aber darauf hin, dass die Schlichtungsstelle mit einer Person besetzt werden muss, die sich in der Rechtsmaterie auskennt. Die Grünen unterstützen den Antrag ebenfalls. Die Erfahrungen in Friedrichshain-Kreuzberg sprechen für sich, wie Herr Szczepanski ausführt. Da hier eine Vermittlerrolle eingenommen wird, müsste eine solche Stelle auch im Sinne des Jobcenters sein. Die Akzeptanz auf Seiten des Jobcenters ist für den Erfolg unabdingbar und die Schiedsperson müsste auch direkt an die Teamleitungen herantreten dürfen.

 

Frau Gloeden sieht den Antrag für die CDU-Fraktion ebenfalls positiv. Die Stelle sollte beim Jobcenter angesiedelt werden.

 

Herr BzStR Biedermann legt großen Wert auf Einvernehmen mit dem Jobcenter. Er hatte sich im Vorfeld für grundsätzliche Informationen an seinen Stadtratskollegen in Friedrichshain-Kreuzberg gewandt. Der Ombudsmann wird in den ehrenamtlichen Dienst berufen und zusätzlich dazu fasst die dortige Trägerversammlung einmal jährlich einen Beschluss (meistens für ein weiteres Jahr). Dort wurden guten Erfahrungen mit ehemaligen Mitarbeiter*innen des Jobcenters im Ruhestand gemacht. Die Ombudsstelle ist persönlich, aber auch per Mail und telefonisch erreichbar. Auf den Bezirk kommen sodann Kosten für einen Arbeitsplatz sowie die monatliche Aufwandsentschädigung für Ehrenamtliche zu. Die Räumlichkeiten in Neukölln müssten noch geklärt werden.

 

Herr Koglin unterstreicht die Aussagen von Herrn BzStR Biedermann, warnt zugleich vor falscher Euphorie. Der Antrag ist ein Schritt in die richtige Richtung und wird unterstützt.

 

Herr Leppek hegt ebenfalls Sympathien für den Antrag und möchte wissen, welche Personenkreise dafür in Frage kommen könnten (Zweifel bei ehemaligen Mitarbeiter*innen wegen Betriebszugehörigkeit, eher Vertreter von Sozialverbänden) und die Finanzierung sichergestellt wird. Herr BzStR Biedermann hält eine Eingrenzung der Personenkreise für nicht erforderlich. Die Kosten für die Einrichtung dieser Stelle sind überschaubar und finanziell leistbar.

 

Herr Babilon findet den Antrag begrüßenswert und unterstützt diesen. Auch er hält eine Eingrenzung des Personenkreises für nicht erforderlich und sieht in den sodann anfallenden Kosten keinen Hinderungsgrund.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, bittet die Vorsitzende um Abstimmung. Der Antrag wird daraufhin einstimmig angenommen.


 
 

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