Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Nutzlose Sanktionen gegen Eltern von Schulschwänzer*innen ausschließen
Die BzStRin Frau Korte verweist darauf, dass das Schulgesetz und die darin beinhalteten Richtlinien und Verantwortungen des Bezirks befolgt werden müssen. Es besteht diesbezüglich eine enge Zusammenarbeit zwischen Schul- und Jugendamt, zudem folgt erst dann ein Bußgeldbescheid, wenn alle anderen Sozialmaßnahmen scheitern. Das Bezirksamt kann dabei jedoch nicht frei entscheiden, ausschließlich Sozialmaßnahmen zu verhängen, da geltendes Gesetz eingehalten werden muss.
Der Antrag wird Abgelehnt. |
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