Auszug - Mitteilungen und Termine der Verwaltung  

 
 
20. öffentliche Sitzung des Jugendhilfeausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Jugendhilfeausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 17.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:18 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: NEZ
Ort: Hertzbergstraße 22, 12055 Berlin
 
Beschluss


Stadtrat Liecke erläutert zu folgenden Themen:

 

Interessenbekundungsverfahren "Neuköllner Kindertagesstätten"

 

15 Interessenbekundungen sind eingegangen. Drei Interessenbekundungen wurden nicht zugelassen, da sie entweder verspätet eingingen oder weil es sich um einen gewerblichen Bauträger handelte. Von den verbliebenen Interessenbekundungen mussten vier Träger ausgeschlossen werden, da sie nicht die Mindestkriterien ("KO-Kriterien") erfüllten. Acht Interessenbekundungen werden damit im Juni vom Auswahlgremium bewertet, die Einladung für diese Sitzung wird derzeit vorbereitet, der JHA wird durch die Vorsitzende vertreten.

Standorte sind Liselotte Berger-Str. 39, Wildmeisterdamm 252, Tischlerzeile 30, Waßmannsdorfer Str. 192.

 

Kitaplatz-Klage Familie M.

 

Stadtrat Liecke schildert den Verlauf des Verfahrens:

 

  • Das Kind vollendete das 1. Lebensjahr am 26.12.2017.
  • Kita-Platz wurde beantragt am 22.10.2017 (online Senatsportal)
  • Unterlagen fehlten, wurden am 28.11.2017 nachgereicht.
  • Kita-Gutschein wurde am 28.11.2017 ausgestellt, gültig ab 27.12.2017.
  • Am 30.11.2017 wendet sich die Kindesmutter per Mail an das Jugendamt und bittet um Mitteilung, wer sie bei der Suche nach einen Betreuungsplatz im Rathaus unterstützen kann.
  • Am 12.12.2017 bekundet die Kindesmutter im Jugendamt persönlich den Wunsch zum Platznachweis, sie wird auf die bezirkseigene Warteliste aufgenommen.
  • Am 15.12.2017 erkundigt sich die Kindesmutter im Jugendamt, an wen sie sich wenden könne, wenn sie ihr Recht auf Fremdbetreuung durchsetzen wolle.
  • Am 19.12.2017 schreibt die Kindesmutter an das Jugendamt und fordert einen Platznachweis unter Fristsetzung bis zum 01.02.2018. Dieses Schreiben geht beim Bürgeramt ein und erreicht die Abteilung Jugend am 02.01.2018.
  • Am 04.01.2018 weist das Jugendamt den ersten Kita-Platz ab 1.8.2018 nach. Die Kindesmutter lehnt diesen Platz ab, weil er terminlich nicht geeignet sei.
  • Am 05.02.2018 beantragt die Familie beim Verwaltungsgericht eine einstweilige Anordnung mit dem Ziel, dass das Jugendamt „ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt“ einen Betreuungsplatz nachweisen muss.
  • Mit Datum vom 7.3.2018 wird der Kindesmutter ein zweiter Kita-Platz, ebenfalls ab 1.8.2018 nachgewiesen („ab dem nächstmöglichen Zeitpunkt“).
  • Am 28.3.2018 teilt die Kindesmutter dem Verwaltungsgericht mit, das sie auch diesen zweiten vom Jugendamt nachgewiesenen Platz ab 1.8.2018 nicht in Anspruch nimmt, weil das Kind ab 1.8.2018 in einer anderen Kita -der eigenen Wahl- betreut wird.
  • Der Antrag auf einstweilige Anordnung wird am 11.04.2018 zusätzlich durch die Kindesmutter gegenüber den Verwaltungsgericht konkretisiert. Er bezieht sich jetzt nur noch auf den Nachweis eines freien Betreuungsplatzes für die Zeit bis zum 31.07.2018.
  • Das Jugendamt weist am 25.04.2018 einen dritten Kita-Platz ab 1.5.2018 in der Kita Grüner Weg 56 nach.
  • Mit Mail vom 27.4.2018 wendet sich die Kindesmutter an das Jugendamt. Der nachgewiesene Kita-Platz sei zwar geeignet, würde der Familie aber nicht zusagen (Wegezeiten, Eingewöhnung, usw.); Tagespflege wäre geeigneter, der Platz solle besser einer anderen Familie dauerhaft zur Verfügung gestellt werden. Deshalb würde sie die nachgewiesene Kita nicht zum Gespräch aufsuchen. Schlussendlich folgt:
  • „Ich möchte Sie in Anbetracht der besonderen Umstände fragen, ob die Kostenübernahme der privaten Kinderbetreuung nicht im Interesse aller Parteien wäre.“     und    „…… ich kenne einige Kommilitoninnen, die diese Arbeit als Babysitter übernehmen könnten“.
  • Mit Datum vom 02.05.2018 wurde der Familie mitgeteilt, dass die Voraussetzungen für die Übernahme von Kosten einer privat organisierten Betreuung nicht vorlägen, da ein geeigneter Kita-Platz nachgewiesen wurde.

 

Herr Gladisch erläutert auf Nachfrage: Für Zahlungen ist immer ein Rechtsgrund erforderlich, der in Bezug auf dieses Thema nicht realisierbar ist. Lt. Senatsverwaltung ist es möglich, mit Eltern, die sich eine Kindertagesbetreuung selbst beschaffen, Verträge abzuschließen. Die Rechtsämter sehen das mit großem Misstrauen, haben aber letztendlich diesem Vorgehen zugestimmt. Voraussetzungen: Der Nachweis eines bestimmten Platzes würde nicht gelingen. In diesem Fall ist es aber gelungen. Wenn die Familie den Platz angenommen hätte, wären die Kita-Kosten übernommen worden.

Auf Nachfrage, ob es sich um eine Überbelegung gehandelt hätte, antwortet Herr Gladisch, dass es hier nicht der Fall gewesen wäre. Es wäre aber möglich, Kitas mit Sondererlaubnis der Senatsjugendverwaltung zu überbelegen (über die Betriebserlaubnis hinaus). An Kitaplätze sind bestimmte Bedingungen räumlicher Art usw. geknüpft. Mit Zustimmung der Senatsverwaltung ist das derzeit „großzügig“ handhabbar.

Ein Platz besteht immer aus einem Raum, etc. und einer Erzieherin. Praktisch haben wir unsere Kitas nicht voll belegt, weil wir nicht genügend Erzieherinnen haben. Auf Senatsebene ist in der Diskussion, den Erzieherschlüssel weiter abzusenken. Das würde aber eine Qualitätsabsenkung im Widerspruch zur ursprünglich angestrebten Qualitätsverbesserung bedeuten.

 

Kita-Platz "Schadenersatzfall"

 

Am 8.5.2018 erreichte das Jugendamt die Schadenersatzforderung einer Buckower Familie, vertreten durch deren Rechtsanwältin. Der Schadenersatzanspruch wird mit der Begründung geltend gemacht, dass das Jugendamt Neukölln für das jüngste Kind der Familie bisher keinen zumutbaren Kitaplatz anbieten konnte. Der zukünftig erwartete finanzielle Schaden wurde mit 13.481,36 Euro beziffert, ohne diesen jedoch nachzuweisen. Mutmaßlich umfasst er die Zeit ab 1.6.2018 (siehe unten).

Die Buckower Familie hat 3 Kinder (geboren 2012, 2015 und März 2017). Die beiden ältesten Kinder werden in unterschiedlichen Neuköllner Kindertagesstätten betreut.

 

Am 21.12.2017 hatten die Eltern den Kita-Gutschein für ihr jüngstes Kind beantragt. Das am 3.3.2017 geborene Kind hat seit dem 8.1.2018 den Kita-Gutschein, der ab März 2018 zum Kita-Besuch berechtigt (Vollendung des ersten Lebensjahres). Die Kindesmutter war von der Geburt des Kindes bis zum 28.2.18, der Kindesvater ist aktuell vom 1.3. bis 31.5.18 in Elternzeit.

 

Die Kindertagesstätte, in der das zweitgeborene Kind der Familie betreut wird, hat gegenüber den Eltern im Januar 2018 erklärt, zusätzlich deren jüngstes Kind zum 1. August aufnehmen zu können. Gegenüber dem Arbeitsgebiet „Kita-Platz-Nachweis“ im Jugendamt Neukölln haben die Kindeseltern den Wunsch zum Platznachweis bisher nachweisbar nicht geäußert. Insoweit dokumentiert das Schreiben der Rechtsanwältin vom 30.04. (Eingang 8.5.) diesen Elternwunsch erstmals. Das Jugendamt hat daraufhin einen zumutbaren Kita-Platz ab 15. Mai 2018 nachgewiesen, dies in der Kita, in der bereits das älteste Kind der Familie betreut wird.

 

Vernetzungstreffen

 

Das Jugendamt führt anlässlich diverser Vorfälle im Bezirk ein erstes Vernetzungstreffen gegen Trans- und Homophobie durch. Im Rahmen der Jugend- und Jugendsozialarbeit soll diskutiert werden, welche präventiven Möglichkeiten es gibt. Parteien oder weitere Gliederungen sowie politische Verantwortungsträger sollen zunächst nicht eingeladen werden.

Herr Gladisch erläutert, dass es teilweise zu Gewaltvorfällen gegen Personen anderer sexueller Orientierung gekommen ist, die ggf. auch von Neuköllner Jugendlichen ausgehen könnten. Ziel des Treffens sei es, auf pädagogischer, nicht politischer Ebene zu schauen, was in Bezug auf Gewaltprävention machbar ist.

 

Gründung der AG 78 Jugend- und Jugendsozialarbeit

 

Stadtrat Liecke bittet die Träger um Beteiligung an dieser AG, da das Interesse bisher eher schleppend verlief.

 

Sport verbindet - JuniorCoaches in Neukölln

 

Das Jugendamt Neukölln sucht derzeit einen Träger für das Projekt „Sport verbindet – JuniorCoaches in Neukölln“ ab Juli 2018 bis Ende 2020. Der Trägerwettbewerb steht seit 9. Mai im Dachportal der Sozialen-Stadt. Zahlreiche Träger wurden zusätzlich per Mail über diesen Wettbewerb informiert. Die Projektidee zielt darauf ab, vom 01.07.201831.12.2020 zusätzliche Koordinierungsleistungen, Know-How, personelle und materielle Ressourcen für den Bezirk zu gewinnen. Es geht um die Stärkung, Profilierung und Vernetzung von Sportangeboten in 8-10 Neuköllner Kinder- und Jugend-Freizeiteinrichtungen, mehr Vielfalt in den Angeboten (nicht nur Fußball), die pädagogische und sportmethodische Qualifizierung von 20-25 Jugendlichen zu JuniorCoaches sowie die bessere Zusammenarbeit mit Sport-Vereinen und Hilfsorganisationen mit Sportbezug. Das Projekt muss in den Förderkulissen des Aktionsraums Nord-Neukölln sowie des QM-Gebietes Lipschitzallee/ Gropiusstadt umgesetzt werden. Bestehende Kinder- und Jugend-Freizeiteinrichtungen / Projekte und Dialognetzwerke sind aktiv einzubinden.

 

Die Fördersumme über den EFRE beträgt von Juli 2018 - Dezember 2020 insgesamt 357.250 Euro. Darin enthalten ist ein Eigenanteil des Jugendamts (Honorarmittel FS) in Höhe von insgesamt 10.000 € als Kofinanzierung. Der Bewerbungsschluss für Träger ist der 31. Mai 2018

 

Weitere Informationen über

  • Projektziele,
  • Ausgangslage/Bedarfe,
  • Maßnahmenvorschläge,
  • exemplarische Kalkulationsgrundlagen,
  • Voraussetzungen, die der künftige Träger mitbringen muss,
  • einzureichende Unterlagen,
  • sowie weitere Unterstützungsleistungen durch das Jugendamt

 

findet man im gut 4-seitigen Aufruf auf dem Dachportal.

https://www.quartiersmanagement-berlin.de/service/ausschreibungen.html


 
 

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