Auszug - Bezirkliche Grundstücke für soziale Nutzung erhalten  

 
 
18. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: vertagt
Datum: Do, 17.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0508/XX Bezirkliche Grundstücke für soziale Nutzung erhalten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUStadtentwicklung und Wohnen
Verfasser:Militz, DetlefScharmberg, Peter
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Herr Schloßmacher begründet für die CDU die Intention des Antrags, mit dem die genannten Flächen für soziale Infrastruktur (Schule/Kita) gesichert werden sollen.

 

Herr BzStR Biedermann bittet um das Wort. Normalerweise ist es Aufgabe der Fraktionen, die Drucksachen zu debattieren. Damit alle Mitglieder den gleichen Informationsstand zugrunde legen können, möchte er die derzeitige Sachlage zu den Standorten bereits vor Erörterung vorstellen. Demnach wurden durch den Senat drei Standorte in Neukölln für die sog. MUF 2.0 benannt. Bei diesen handelt es sich nicht um Gemeinschaftsunterkünfte, sondern um standardisiert errichtete Wohnhäuser in Modulbauweise, welche nachgenutzt werden können. Grundsätzlich steht der Bedarf an Unterkünften für Geflüchtete außer Frage.

 

Der Standort auf den Buckower Felder wurde hier im Ausschuss bereits mehrfach thematisiert. Mit dem Senat befindet man sich hier in Gesprächen, ob statt eines Standortes mit Zaun, Wachschutz etc. zur besseren Integration eine städtebauliche Einbindung in das Neubauvorhaben erfolgen kann. Eine Erhöhung des Anteils an preis- und belegungsgebundenen Wohnraum ist damit nicht verbunden.

 

Der Standort Haewerer Weg steht kurzfristig nicht zur Verfügung. Das Leonardo-da-Vinci-Gymnasium zieht nach derzeitiger Planung erst zum Schuljahreswechsel 2020/21 in den Neubau, erst danach und nach Abriss wäre eine Nachnutzung denkbar. Da in Neukölln jedoch mittlerweile ein Defizit an 21 Oberschulzügen (entspricht in etwa drei Schulen) prognostiziert wird, die Senatsschulverwaltung dies mittlerweile ebenso sieht und keine weiteren Flächen zur Verfügung stehen, hat sich das Bezirksamt darauf verständigt, eine Machbarkeitsstudie zur Nachnutzung für soziale Infrastruktur zu beauftragen.

 

Der dritte Standort am Töppchiner Weg hat zunächst für Verwirrung gesorgt. Das dortige Umfeld ist historisch unterbrochen und in einen südwestlichen und einen nordöstlichen Teil geprägt. Bei gängigen Onlinediensten wird für den nordöstlichen Teil (egal welche Hausnummer angegeben wird) als Standort der Parkplatz bei der Kleingartenanlage angezeigt. Auf den offiziellen Bezirkskarten wird dies korrekt dargestellt. Auf dem Parkplatz wird selbstverständlich keine Flüchtlingsunterkunft entstehen. Die in Rede stehende Fläche (nicht in SIKO vorgesehen) ist jedoch prinzipiell geeignet, um dort eine kleinere Unterkunft zu realisieren.

 

Herr BzStR Biedermann weist abschließend darauf hin, dass die Bezirke verpflichtet sind, jeweils drei Standorte für die MUF zur Verfügung zu stellen. Die Standorte wurden intensiv diskutiert und natürlich wird auch der Bedarf an Kita- und Schulplätzen gesehen. Jedoch stehen keine Reserven zur Verfügung und nach seiner persönlichen Einschätzung, wird der Senat im Zweifel andere Standorte im Bezirk auswählen, welche dem Bezirk noch deutlich weniger schmecken werden.

 

Herr Schloßmacher möchte dennoch am Kita-Standort für den Töppchiner Weg festhalten. Herr Wewer führt aus, dass die Standortwahl soeben durch den Bezirksstadtrat dargelegt und begründet wurde. Er kann die Intention des Antrags sehr gut nachvollziehen, insbesondere zum Schulstandort. Der zweite Halbsatz zum Töppchiner Weg muss aufgrund der Sachlage differenzierter betrachtet werden, um dem Bezirk Verhandlungsspielraum gegenüber dem Senat zu ermöglichen. Er schlägt vor diesen komplett zu streichen und stellt einen Änderungsantrag wie folgt:

 

Das Bezirksamt wird aufgefordert zu prüfen, dass auch künftig die Fläche des Provisoriums der Leonardo-da-Vinci-Schule nach dem Umzug als Ersatzstandort für die Schulnutzung zur Verfügung steht.

 

Herr Morsbach schließt sich der Argumentation an, die Grundstücke müssen für mehrere Nutzungen in der Diskussion belassen werden. Herr Schloßmacher stellt den Antrag für die CDU daraufhin zunächst zurück, um den Änderungsantrag in seiner Fraktion erörtern zu können.


 
 

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