Auszug - Wohin mit dem Sportausschuss  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Sportausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Sportausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 09.05.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: TSV Rudow
Ort: Neuköllner Straße 277, 12357 Berlin
 
Beschluss


Im Gremium wird wiederholt die Frage aufgeworfen, mit welchen Vereinen der Sportausschuss Kontakt aufnehmen soll und bei welchen Vereinen auch Sportausschusssitzungen abgehalten werden können. Es wird besprochen, dass in den Sportanlagen-Nutzungsvorschriften (SPAN) in der Nr.4 „Vergabegrundsätze“ eine Prioritäten- bzw. Rangfolge der Nutzer r das Vergabeverfahren festgelegt ist. Gemeinnützige Vereine, bspw. Einrichtungen der Jugendarbeit und der Jugendsozialarbeit finden sich unter der Priorität 7. Aktuell stellen auch diese Vereine Anträge auf Nutzungszeiten und werden im Rahmen der rechtlichen Vorgaben bei der Vergabe berücksichtigt. Grundsätzlich stehen diese Vereine jedoch in der „Konkurrenz“ zu den sportförderungswürdigen Vereinen, da diese für Trainer*innen und Betreuer*innen in der Regel höhere Aufwandsentschädigungen oder Gehälter zahlen. Somit kann es auch vorkommen, dass den Sportvereinen die ehrenamtlichen Mitarbeiter*innen abgeworben werden. Termine oder Einladungen des Sportausschusses bei kleinen gemeinnützigen Vereinen bspw. der Jugendsozialarbeitnnte den Fokus des Sportausschusses von den sportförderungswürdigen Vereinen in eine andere Richtung „verschieben“, der eigentlich in den Bereich des Jugendhilfeausschusses fällt. Im Grundsatz ist es korrekt, sich auch mit der Arbeit dieser Vereine zu beschäftigen, da auch sie im Rahmen des Vergabeverfahrens Nutzungszeiten erhalten. Damit keine falschen Erwartungen bei diesen Nutzern geweckt werden, wäre es allerdings angemessen, sich auch mit der inhaltlichen Arbeit dieser Vereine zu beschäftigen, ohne die originären Zielsetzungen des Sportausschusses aus den Augen zu verlieren. Die Verwaltung versichert, dass schon heute Einzelfallentscheidungen und soziale Komponenten bei der Sportstättenvergabe berücksichtigt werden.

Die Mitglieder des Gremiums halten fest, dass in der „Sportlandschaft“ noch viele sportförderungswürdige Vereine mit dem Sportausschuss besucht werden können, bei denen der Sportausschuss noch nicht zu Gast war. Sollten dem Sportausschussvorsitzenden Vorschläge für Einladungen bei nicht sportförderungswürdigen Vereinen unterbreitet werden, dann sollten diese als Unterpunkt in der Tagesordnung aufgenommen werden. Hierfür sollten Vorschläge für einen Fragenleitfaden für die einzuladenden Vereine gesammelt werden, der den Vereinen im Vorfeld zur Verfügung gestellt werden kann.


 
 

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