Auszug - Anzahl der Mitglieder des Ältestenrates in der BVV Neukölln von Berlin  

 
 
18. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 25.04.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:20 - 22:32 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0624/XX Anzahl der Mitglieder des Ältestenrates in der BVV Neukölln von Berlin
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Vorsteher/inVorsteher/in
Verfasser:Oeverdieck, LarsOeverdieck, Lars
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Beschlussfassung
 
Beschluss


Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 ihrer Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt neun festgesetzt und besteht aus

 

dem Vorsteher,

der stellvertretenden Vorsteherin,

der Fraktionsvorsitzenden der SPD,

dem Fraktionsvorsitzenden der CDU,

der Fraktionsvorsitzenden der Grünen,

dem Fraktionsvorsitzenden der LINKEN

dem Fraktionsvorsitzenden der AfD

dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Neu

sowie zusätzlich

einem Mitglied der Fraktion der SPD.

 

Die Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD, der AfD-Neu, der Gr.FDP und der Fraktionslosen gegen die Stimmen der LINKEN beschlossen.


 
 

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