Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Anzahl der Mitglieder des Ältestenrates in der BVV Neukölln von Berlin
Die Bezirksverordnetenversammlung Neukölln bildet gemäß § 9 Abs. 1 Bezirksverwaltungsgesetz in Verbindung mit § 12 Abs. 1 ihrer Geschäftsordnung einen Ältestenrat. Die Zahl der Mitglieder im Ältestenrat wird auf insgesamt neun festgesetzt und besteht aus
dem Vorsteher, der stellvertretenden Vorsteherin, der Fraktionsvorsitzenden der SPD, dem Fraktionsvorsitzenden der CDU, der Fraktionsvorsitzenden der Grünen, dem Fraktionsvorsitzenden der LINKEN dem Fraktionsvorsitzenden der AfD dem Fraktionsvorsitzenden der AfD-Neu sowie zusätzlich einem Mitglied der Fraktion der SPD.
Die Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der AfD, der AfD-Neu, der Gr.FDP und der Fraktionslosen gegen die Stimmen der LINKEN beschlossen. |
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