Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Geschwindigkeitsüberwachung im Ortolanweg
Zu der mit dem Antrag erbetenen Geschwindigkeitsüberwachung im Ortolanweg, sowie einer farblichen Markierung auf der Fahrbahn als zusätzlichen Hinweis auf die Tempo 30-Zone, weist die Verwaltung in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass Ge-schwindigkeitsüberwachungen in eigener Zuständigkeit durch den Polizeiabschnitt 56 durchgeführt werden. Nach Auskunft durch den Abschnitt ist der Ortolanweg dort nicht als besonders auffällig bekannt. Im Rahmen der Aufgabenstellung wird der Ortolanweg jedoch noch einmal überprüft werden.
Aus straßenverkehrsbehördlicher Sicht befindet sich der Ortolanweg innerhalb einer Tempo -30 – Zone. Es sind insgesamt 3 bauliche Mittelinseln und ein Fußgänger-überweg vor der Kita vorhanden. Es wird beidseitig geparkt. Durch die baulichen Mittelinseln erscheint es schwierig, dauerhaft erhöhte Geschwindigkeiten zu fahren. Gleichwohl ist es möglich, an ausgewählten Stellen, Markierungen in Form der Zahl 30 auf der Fahrbahn in weiß zu markieren. Der Antragsteller wird gebeten, hierzu konkrete Örtlichkeiten zu benennen.
Der Antrag wird einstimmig beschlossen. |
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