Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Barrierefreie Ampeln
Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, sich bei den zuständigen Stellen dafür einzusetzen, dass alle Lichtzeichenanlagen in Neukölln, sukzessive, spätestens jedoch bei jeder Umbaumaßnahme oder Überholung, mit einer Signalanlage für Sehbehinderte ausgestattet werden.
Die Verwaltung teilt mit, dass nach Auskunft der für Lichtzeichenanlagen zuständigen Verkehrslenkung Berlin (VLB), grundsätzlich alle Neuanlagen von Lichtzeichenanlagen (LZA) mit entsprechenden Signalanlagen für sehbehinderte Menschen (Tast-Sensoren, akustische Signale und Rillenplatten am Boden) ausgestattet werden. Bei Umbauten oder der Überholung von bestehenden LZAs (z.B. Umstellung auf LED-Technik, Abbiegeampel oder Mastenaustausch) erfolgt jedoch aus finanziellen Gründen kein genereller Einbau der o.g. Hilfsmittel. Da jedoch vor jeder Maßnahme an einer bestehenden LZA grundsätzlich der Blinden- und Sehbehindertenverband Berlin durch die VLB mit der Bitte um Stellungnahme angehört wird, kann im Einzelfall mit entsprechender Begründung unter Hinweis auf konkrete Örtlichkeiten (z.B. im Umfeld von Senioreneinrichtungen oder Behindertenwerkstätten) eine Einflussnahme bei der Entscheidung von Seiten des Bezirks erfolgen.
Auf die Nachfragen von Herrn Damerau (AfD) und Frau Zielisch (AfD) zu der Anzahl von Lichtzeichenanlagen in Neukölln und die Höhe der Kosten für die Ausstattung der LZA mit einer Signalanlage für Sehbehinderte bzw. nach einer möglichen finanzierbaren Anzahl kann die Verwaltung wegen fehlender Zuständigkeit / Information keine weiteren Angaben machen. Herr Scharmberg (SPD) verweist auf die noch vielen „historischen“ Lichtzeichenanlagen in Neukölln.
Nach kurzer Diskussion wird der Antrag in der bestehenden Form zurückgezogen. |
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