Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - B-Plan 8-85B „Lahnstraße - West“ - Aufstellung des Bebauungsplanes
Herr Groth führt die Gründe zur Aufstellung aus (siehe unter TOP 5). Herr Laumann fragt nach, weshalb in der Begründung des Einleitungsbeschlusses auf das Vorliegen „Gesamtstädtischer Belange“ hingewiesen wurde. Herr Groth erläutert kurz das Einleitungsverfahren eines Bebauungsplanes, bei dem eine Stellungnahme gem. § 5 des Berliner Ausführungsgesetzes zum Baugesetzbuch (AG BauGB) von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen eingeholt wird. Diese prüft, ob sog. „Gesamtstädtische Belange“ vorliegen. Diese liegen bereits dann vor, wenn der Bebauungsplan bspw. an einer Hauptverkehrsstraße, einer Wasserstraße, einer Bahnstrecke oder einem Flughafen liegt, aber z.B. auch wenn bedeutsame Ver- und Entsorgungsanlagen betroffen sind. Auch die Ermöglichung von mehr als 200 Wohnungen durch einen Bebauungsplan stellt einen gesamtstädtischen Belang dar. Herr Laumann fragt explizit nach, welche bedeutsame Ver- und Entsorgungsanlage im Geltungsbereich des Bebauungsplans 8-85B liege. Die Frage kann adhoc nicht beantwortet werden, Herr Groth liefert die Information in der nächsten Sitzung nach.
Der Ausschuss nimmt die Aufstellung des Bebauungsplans zur Kenntnis. |
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