Auszug - Abwehr von Gefahren für Leib und Leben einer Vielzahl von Bürgern  

 
 
13. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Mo, 12.02.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0174/XX Abwehr von Gefahren für Leib und Leben einer Vielzahl von Bürgern
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDHaushWiVerwGleich
Verfasser:Lüdecke, AndreasMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Unter Hinweis darauf, dass der Antrag nicht mehr ganz aktuell ist, führt die AfD-Fraktion aus, dass das Bezirksamt mit dem Antrag er-sucht werden soll, Maßnahmen zur Abwehr von gegenwärtigen Gefahren für das Leben oder die Gesundheit einer Vielzahl von Bürgern oder für sonstige bedeutsame Rechtsgüter zu ergreifen.

 

Frau Dr. Giffey berichtet, dass die Abwehr der Gefahren für Leib und Leben sich u.a. nach den Regeln des Katastrophenschutzge-setzes (KatSG) richtet. Die Bezirksämter des Landes Berlin nehmen dabei nach § 3 KatSG als Ordnungsbehörden die administrativ-organisatorische Komponente des Katastrophenschutzes wahr. Dazu gehören unter anderem der Aufbau einer wirkungsvollen Führungsorganisation (Katastrophenstab), das Identifizieren von Gefahrenquellen und das Verschaffen eines Überblicks zu den für die Katastrophenbekämpfung vorhandenen Einsatzkräften, Ein-satzmitteln und deren Leistungsfähigkeit. Des Weiteren hält der Bezirk ein Notfalllager bereit, um bei Großschadensereignissen eine Vielzahl von Bürgern mit den nötigsten Mitteln zu versorgen.

 

Der bezirkliche Katastrophenschutz ist in ein landeseinheitliches System integriert. Im Falle des Auslösens des Katastrophenalarms ist die Koordination bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport unter Beteiligung der jeweils betroffenen Bezirke und übrigen Senatsverwaltungen angesiedelt.

 

Den Kern der nichtmilitärischen Gefahrenabwehr des Bezirkes bilden die Polizei und die Feuerwehr, welche die operativ-taktischen Maßnahmen der Gefahrenabwehr in eigener Zuständigkeit durchführen. Die Polizei ist dabei federführend, was die Prävention von terroristischen Angriffen betrifft, und arbeitet nach eigenen Ein-satzplänen. Ein Aushängen bzw. Verteilen von Verhaltensregeln für Fälle terroristischer Angriffe ist daher nicht notwendig bzw. wäre sogar kontraproduktiv, da solche Verhaltensregeln unter Umständen die Arbeit der Einsatzkräfte behindern.

 

Zusammengefasst ist der Antrag überflüssig, weil er etwas fordert, was bereits seit langem umfassend geregelt ist.

 

Der BVV wird mit Ja-Stimme der AfD und Nein-Stimmen der SPD, CDU, Grünen und Linken die Ablehnung des Antrages empfohlen.


 
 

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