Auszug - B-Plan 8-73 ("Harzer Straße / Brockenstraße")  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: erledigt
Datum: Do, 15.03.2018 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Gemeindehaus Ev. Gemeinde Gropiusstadt
Ort: Martin-Luther-King-Weg 6, 12353 Berlin
 
Beschluss


Die Planungsinhalte des bisherigen Entwurfs werden als Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit, wie Herr BzStR Biedermann kurz darstellt, konkretisiert. Wesentliches Ziel des Bebauungsplanentwurfs ist nun die Festsetzung von urbanen Gebieten. Die geplante Festsetzung von Mischgebieten wird nicht weiter verfolgt. Der Bebauungsplan wird zudem in seinem Geltungsbereich reduziert. Im Wesentlichen entsprechen die Planungen gleichwohl den seinerzeit bei der BUWOG vorgestellten Inhalten.

 

Herr Laumann begrüßt die Festsetzung als urbanes Gebiet und daraus resultierende Verbesserung für gewerbliche Nutzer*innen. Die Vorsitzende übergibt das Wort an zwei anwesende Eigentümerinnen von Gewerbeimmobilien. Diese haben gegen den B-Plan Einspruch erhoben, da sie nach ihrer Auffassung nicht angeschrieben wurden. Sie fühlen sich durch eine geplante massive Wohnbebauung auf einem angrenzenden Grundstück beeinträchtigt.

 

Herr Groth führt hierzu aus, dass über die einzelnen Beteiligungsschritte im Verfahren keine Informationen erfolgen, gleichwohl die Verwaltung die gesetzlichen Forderungen erfüllt. Bei größeren Auswirkungen auf die Umgebung wirkt die Verwaltung auf die Vorhabenträger ein, den Kontakt zur Anwohnerschaft zu suchen und bspw. öffentliche Veranstaltungen durchzuführen. Ob und wie diese durchgeführt werden, ist durch die Verwaltung jedoch nicht steuerbar. Mit den beiden Eigentümerinnen haben direkte Gespräche stattgefunden und wurden deren Belange gehört, welche im Ergebnis zu kleineren Änderungen im Bebauungsplanentwurf geführt haben.

 

Herr Wewer möchte wissen, weshalb es eine Reduzierung des Geltungsbereiches gegeben hat. Diese begründet sich nach Aussage von Herrn Groth aus dem bestehenden Verkehrslärm, welcher eine allgemeine Wohnbebauung nicht ermöglicht.

 

Herr BzStR Biedermann geht kurz auf den bestehenden Dissens mit den Eigentümerinnen ein und erläutert die Sichtweise der Verwaltung. Die Änderungen im Bebauungsplanentwurf wurden abgewogen, gleichwohl treffen diese, aufgrund unterschiedlicher Interessenlagen, nicht die Zustimmung aller. Die Vorsitzende geht davon aus, dass sich die Eigentümerinnen an das Baukollegium wenden werden und schließt den Tagesordnungspunkt.


 
 

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