Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
Der Einsatz des Bezirksamts im Kampf gegen die Vermüllung in Neukölln findet seine Fortsetzung in der erneuten Auftragsvergabe der ergänzenden Überwachung von illegalen Müllablagerungen im öffentlichen Straßenland („Müll-Sheriffs“) an die Firma R.S.D.GmbH & Co. KG. Seit Anfang März 2018 überwachen insgesamt vier Mitarbeiter der Firma in zwei Teams an ca. 10-12 Tagen/Nächten im Monat, mit dem Ordnungsamt abgestimmte Orte, an denen es auch in 2017 wieder zu vermehrten illegalen Müllablagerungen (sog. „HotSpots“) gekommen ist (z.B. Mittelbuschweg). Die zu kontrollierenden Orte werden u.a. je nach den Erkenntnissen des AODs und der BSR, sowie der sich verändernden Beschwerdelage, unterjährig angepasst und saisonal verändert (siehe z.B. an Kleingartenkolonien im Frühjahr und Herbst). Der Vertrag läuft vorerst bis zum 14.08.2018, kann jedoch optional bis zu 2x á drei Monate verlängert werden, d.h., längstens bis zum 14.02.2019. Die Verlängerung bzw. Dauer des Vertrages ist abhängig von der Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft der durchschnittlich 8,5 - durch das Abgeordnetenhaus mit dem Haushaltsplan 2018/2019 zur Verfügung gestellten - zusätzlichen VZÄ für die Ordnungsämter (AOD), „damit unsere Stadt sauberer wird sowie illegale Sperrmüllablagerungen und die Vermüllung ganzer Kieze dauerhaft vermieden werden“.
Die Kosten für die beauftragte Dienstleistung belaufen sich auf ca. 50.000 € (brutto) für den ersten Vertragszeitraum (6 Monate).
Zahlen der Straßenverkehrsbehörde 2017
Die Straßenverkehrsbehörde hat mit insgesamt fünf Mitarbeiter/Innen (inkl. Leitungskraft) auch in 2017 wieder einen Zuwachs bei den Fallzahlen gegenüber den Vorjahren zu verzeichnen. Dauermaßnahmen nach § 45 StVO: 1.613 Dazu zählen Ladezonen, Haltverbote, Fußgängerquerungsmöglichkeiten, längere, größere Baustellen Sonderparkplätze für schwerbehinderte Menschen
Ausnahmegenehmigungen nach § 46 StVO: 1.597 Hierzu zählen unter anderen die Parkerleichterungskarten für schwerbehinderte Menschen Ausnahmen vom Sonntagsfahrverbot, Helm – Gurtanlegepflicht
ERNA : Maßnahmen im vereinfachten Verfahren nach § 45 StVO: 6.948 Baustellen von kürzerer Dauer Umzüge, Lieferungen Baumschnittarbeiten, Markierungsarbeiten
Anzeigen Containerstellungen (im Rahmen der Jahreserlaubnis nach § 46 StVO): 6.099
Stellungnahmen an die Verkehrslenkung Berlin: 149 Im Rahmen der Anhörung bei Baustellen und Veranstaltungen der VLB
Statistik des Fachbereiches Veterinär und Lebensmittelkontrollen 2017
Die insgesamt 8 Lebensmittelkontrolleure haben in 2017 insgesamt 2.849 Kontrollen in Lebensmittelbetrieben durchgeführt und sind darüber hinaus 220 Beschwerden und Hinweisen im Lebensmittelbereich nachgegangen.
Die 3 Tierärzte sind 217 Beschwerden und Hinweisen wegen Tierschutzmängeln sowie 171 Fällen wegen Tierseuchengefahren nachgegangen, haben 55 Untersuchungen von Hunden auf Bissigkeit und Bösartigkeit bei Bissvorfällen durchgeführt und 66 Beschwerden und Hinweisen wegen sonstiger Gefährdungen durch Hunde verfolgt. In 2017 sind insgesamt 26 „gefährliche Hunde“ nach dem HundeG neu angemeldet worden. Als relevante Tierseuchen waren 2017 die Amerikanische Faulbrut der Honigbienen, die Geflügelpest und Afrikanische Schweinepest (bisher ohne Befund in Neukölln) zu berücksichtigen.
Im Verwaltungsbereich mit insgesamt 3 Mitarbeitern (VZÄ) wurden in 2017 folgende Ordnunsgwidrigkeitsverfahren im Bereich Veterinär- und Lebensmittelaufsicht bearbeitet:
Ordnungswidrigkeitsverfahren 2017
Insgesamt wurden im Kalenderjahr 2017 3.332 Ordnungswidrigkeitenverfahren von den 10 Mitarbeiter/Innen (ohne Leitungskraft) des Fachbereichs Zentrale Verfahrensbearbeitung (ZVB) eingeleitet, wovon:
Übersicht über die vorrangigen Verstöße (nach Alphabet):
Hinzu kommen noch ca. 650 geführte und teilweise auch abgeschlossene Verwaltungsverfahren, wie z.B. die Ablehnung von Anträgen (z.B. Sondernutzung), der Widerruf von Erlaubnissen (z.B. Geeignetheit), sowie Gewerbeuntersagungsverfahren (Finanzamt, Sozialversicherung) durch die 5 Mitarbeiter/Innen des gehobenen Dienstes, die in der Bearbeitung sehr zeitintensiv sind, zumal die Betroffenen oft den Klageweg beschreiten.
Statistischer Jahresabschluss ZAB 2017
Die Zentrale Anlauf- und Beratungsstelle besteht neben der Fachbereichsleitung aus zwei Teams (Infopoint und Einheitssachbearbeitung). Im Infopoint sind insgesamt sechs Mitarbeiter/Innen (u.a. AMS, Auskünfte, Gewerbeabmeldungen, Termine, Bürgertelefon, Beratung) tätig und für die Einheitssachbearbeitung (z.B. gewerbliche Genehmigungen und Erlaubnisse, Gewerbean- und –ummeldungen, Sondernutzungserlaubnisse und Veranstaltungen) sind planmäßig 10 Stellen (VZÄ) vorgesehen.
1.1 Gewerbemeldungen (10.307) nach § 14 Gewerbeordnung (GewO)
1.2 Ausnahmezulassungen nach Landesimmissionsschutzgesetz (AZ Lärm)
1.3 Sondernutzung öff. Straßenland (Veranstaltungen, Herausstellen von Waren / Infostände / Tischen u. Stühlen, Plakate und Imbisse/Kioske)
1.4 Personenbezogene gewerbliche Erlaubnisse
wie z.B. Aufstellerlaubnis oder Geeignetheitsbestätigung für Geldspielgeräte, Bewachererlaubnis, Ausnahmezulassungen für Sonn- und Feiertagsarbeit, Gaststättenerlaubnis, Reisegewerbekarten, Makler- und Finanzanlagenvermittlererlaubnisse, Marktfestsetzungen usw.
Darüber hinaus wurden durch die Mitarbeiter/inne der Zentralen Anlauf- und Beratungsstelle in 2017 insgesamt 12.445 Auskünfte (über das Bürgertelefon oder den zentralen Email-Account ordnungsamt@bezirksamt-neukoelln.de) erteilt oder Beratungen innerhalb der Öffnungszeiten (montags, dienstags 09.00 – 13.00 Uhr und donnerstags 15.00 – 18.00 Uhr sowie freitags nach Terminvereinbarung) durchgeführt. Über das Internetportal „Ordnungsamt Online“ bzw. im Anliegenmanagementsystem (AMS) sind 2017 insgesamt 23.439 Meldungen eingegangen, die von den Kolleginnen und Kollegen des Infopoint an die jeweils zuständigen Stellen (innerhalb und außerhalb des Bezirksamts Neukölln, wie z.B. BSR) weitergeleitet wurden. Insgesamt haben 6.451 „Wirtschaftsbürger/Innen“ in 2017 innerhalb der Sprechzeiten der ZAB (montags, dienstags 09.00 – 13.00 Uhr und donnerstags 15.00 bis 18.00 Uhr) vorgesprochen.
Statistik Allgemeiner Ordnungsdienst (AOD) 2017 Im Zeitraum 01. Januar bis 31. Dezember 2017 hat der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) 38.247 Präsenzstunden geleistet. Eine Präsenzstunde ist jede Stunde, die eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des AOD in Dienstkleidung und somit wahrnehmbar für die Bürgerinnen und Bürger des Bezirks Außendienst versieht.
Im Jahr 2017 wurden dabei unter anderem:
79.243 Verkehrsordnungswidrigkeiten zur Anzeige gebracht
2.094 verkehrswidrig geparkte Fahrzeuge umgesetzt
Einnahmen aus Verkehrsordnungswidrigkeiten ~1,5 Millionen €
3.781 Prüfaufträge der Leitstelle des AOD und anderer Bereiche des Ordnungsamtes bearbeitet (oftmals mehrfache Kontrollen erforderlich)
2.809 Soforteinsätze im Zusammenhang mit gegenwärtigen Störungen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung (z.B. wegen Gefahrenstellen, Verkehrsbehinderungen, Haus- und Nachbarschaftslärm) durchgeführt
an fast jedem Schultag Maßnahmen zur Schulwegsicherung geleistet (dabei u.a. 392 Präventionsgespräche, 174 mündliche Verwarnungen, 491 Ordnungswidrigkeitsanzeigen und 5 Fahrzeugumsetzungen)
eine Vielzahl von Schwerpunktkontrollen in Gaststätten, in Grünanlagen und auf Veranstaltungen (z.B. Weihnachtsmärkte, 48 Stunden Neukölln, Strohballenfest, Maientage, usw.) sowie zu den Themenfeldern Radfahren auf dem Gehweg durchgeführt
mehr als 25 Verbundeinsätze mit der Berliner Polizei und/oder dem Zoll, insbesondere Gaststätten- und Verkehrskontrollen, durchgeführt
regelmäßige Kontrollen im Rahmen der AKTION ANTIMÜLL durchgeführt. Besonders mit illegalen Müllablagerungen belastete Orte (Top 15) wurden aufgesucht, dort Präsenz gezeigt und festgestellte Müllhaufen an die BSR gemeldet.
Im Jahr 2017 musste das Ordnungsamt Neukölln 6 Straftaten zum Nachteil der Mitarbeiter/innen des AOD (insbesondere Bedrohung, Beleidigung und/oder Körperverletzung) verzeichnen. Im Jahr 2016 waren es noch 15 angezeigte Straftaten. In zwei Fällen wurde ein Kollege bei einem tätlichen Übergriff verletzt. In allen Fällen wurde Strafanzeige erstattet und in Kooperation mit dem Rechtsamt Strafantrag gestellt. |
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