Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bebauungsplan XIV-257a
Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:
a) Der vom Stadtentwicklungsamt – Fachbereich Stadtplanung – aufgestellte Bebauungsplan XIV-257a vom 02. Mai 2017 für die Grundstücke Landreiterweg 47/67, Wildhüterweg 28/38 und Am Eichenquast 13/17 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Buckow, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festset-zung des Bebauungsplans XIV-257a (siehe Anlage) werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578) in der bis zum Inkrafttreten des Vierten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) geltenden Fassung in Verbindung mit Artikel 4 des Vier-ten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs sowie § 12 Abs. 2 Nr. 4 des Bezirksverwaltungsgesetzes (BezVG) in der Fassung vom 10. November 2011 (GVBl. S. 693) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt III 5.2 der anliegenden Begründung beschrieben.
c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans XIV-257a ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Berlin-Neukölln, den
Dr. Franziska GiffeyJochen Biedermann
Die Vorlage zur Beschlussfassung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU, der Grünen, der LINKEN und der Gr. FDP bei Enthaltung der AfD und der Fraktionslosen beschlossen.
Realisierung:
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