Auszug - Neukölln wird "Kinderfreundliche Kommune"  

 
 
4. öffentliche Sitzung des Gesundheitsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Gesundheitsausschuss Beschlussart: gegenstandslos
Datum: Di, 04.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:40 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0087/XX Neukölln wird "Kinderfreundliche Kommune"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPDJugendhilfe
Verfasser:Blumenthal, MirjamBlumenthal, Mirjam
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Herr Lüdecke bittet anlässlich dieses Tagesordnungspunktes Herrn Hecht um Hinweise

Herr Lüdecke bittet anlässlich dieses Tagesordnungspunktes Herrn Hecht um Hinweise. Dieser erläutert, dass die Drucksache 0087/XX „Neukölln wird kinderfreundliche Kommune“ in einer veränderten Form als Prüfauftrag bereits im federführenden Jugendhilfeausschuss beschlossen wurde. In diesem Zusammenhang merkt Herr BzStR Liecke an, dass er das Verfahren in dieser Angelegenheit nicht nachvollziehen kann, denn in der Regel erfolgt die Mitberatung in den verschiedenen Ausschüssen vor der Beschlussfassung im federführenden Ausschuss. Das Verfahren sollte daher aus seiner Sicht noch einmal im Ältestenrat erörtert werden. Weiterhin macht er deutlich, dass im Rahmen einer Umsetzung des Antrages nahezu alle Abteilungen im Bezirksamt und nicht ausschließlich die Abteilung Jugend und Gesundheit betroffen wären. Er informiert in diesem Zusammenhang auch darüber, dass im Jugendhilfeausschuss der Wunsch geäußert wurde, zunächst eine Präsentation aus dem Bezirk Lichtenberg zum Programm „Familiengerechte Kommune“ zu hören.

 

Herr Schloßmacher schließt zu der in Rede stehenden Drucksache nicht aus, dass die CDU Fraktion nach der Anhörung im Jugendhilfeausschuss ebenfalls einen Prüfantrag formulieren könnte.

 

Herr BzStR Liecke bittet einen Fraktionsvorsitzenden das Verfahren in den Ältestenrat einzubringen und abschließend zu klären. Frau Hall-Freiwald erklärt sich damit einverstanden und stellt den Antrag zunächst bis zur Klärung zurück.

 


 
 

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