Auszug - Bericht zum Sachstand Wohngeld und Wohnberechtigungsschein (WBS)  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Soziales und Bürgerdienste
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Soziales und Bürgerdienste Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 11.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: MoRo Seniorenwohnanlage e.V.
Ort: Rollbergstraße 21, 12053 Berlin
 
Beschluss


Herr BzStR Biedermann führt zu Beginn kurz aus, dass bei den WBS-Anträgen leider ein erheblicher Rückstau in der Bearbeitung besteht. Er stellt Frau Schlimpert vor, die als stellvertretende Leiterin des Wohnungsamtes aktuell das Wohnungsamt führt und dem Ausschuss zum Sachstand bei Wohngeld und WBS berichten wird.

 

Herr Kalusa ergänzt kurz, dass im Bereich Wohngeld momentan keine signifikanten Rückstände bestehen. Wohngeld ist abhängig von der Miethöhe und den Einkünften des Haushalts und erläutert dies an einem Beispiel. Frau Schoenthal möchte konkret wissen, wie hoch der Rückstand hier ist. Herr Kalusa beziffert diesen aktuell auf insgesamt 178 entscheidungsreife Verfahren, bei einem monatlichen Eingang von etwa 500 Anträgen.

 

Frau Schlimpert erläutert dem Ausschuss nun die rechtlichen Regelungen. Die Ausschussmitglieder haben hierzu bereits zu Beginn eine Präsentation erhalten (s. Anlage), aus der auch die bereits angesprochenen Antragszahlen zu Wohngeld und WBS hervorgehen. Das neue Unterhaltsvorschussgesetz zum 01.07.2017 (u.a. Erhöhung und Laufzeit der Leistungen) wird erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit des Wohnungsamtes haben, in welchem Umfang (Neuanträge aufgrund Wegfall SGB II / SGB XII Leistungen) kann derzeit noch nicht beziffert werden. Alle laufenden Verfahren, in denen Kinder unter 18 Jahren im Haushalt leben, sind ebenfalls zu überprüfen. Eine erste Prognose wird gegen Ende des Jahres möglich sein.

 

Herr Kalusa führt aus, dass durch die Erhöhung des Unterhaltsvorschusses und dem möglichen Wegfall des Anspruchs beim Jobcenter damit auch Vergünstigungen aus dem Bildungs- und Teilhabegesetz (BuT) sowohl für Erwachsene (BerlinPass) als auch für die Kinder (alle BuT Leistungen) entfallen könnten. Viele Bürger*innen werden dies ggf. erst in den nächsten Monaten bemerken. Frau Schlimpert ergänzt zu den Wohngeldanträgen zudem, dass es sich bei Wohngeld um eine dem SGB II / SGB XII vorrangige Leistung handelt. Sie er-läutert in diesem Zusammenhang die Erstattungspflicht gegenüber dem Job-center (rückwirkend bis zu vier Jahre), wenn Wohngeld einen höheren An-spruch als beim Jobcenter ergibt. Seit Inkrafttreten der Wohngeldnovelle sind hiervon in Neukölln bisher 1.133 Fälle betroffen, welche neben den regulären Wohngeldfällen ebenfalls bearbeitet werden müssen.

 

Herr Kalusa geht auf den WBS-Bereich seines Amtes ein, bei dem der sprung-hafte Anstieg der Antragszahlen zu einem erheblichen Rückstand von derzeit über 2.000 Fällen geführt hat. Die Bearbeitungszeit liegt derzeit bei rd. 16 Wochen. Um diesen inakzeptablen Zustand zu beheben, welcher auch für die Mit-arbeiter*innen äußerst unbefriedigend ist, muss der Bereich erheblich mit Personal verstärkt werden. Derzeit sind in diesem Bereich lediglich drei Mitarbeiter*innen beschäftigt.

 

Die Ausschussmitglieder haben nun die Möglichkeit Fragen zu stellen, aus-zugsweise kurz skizziert folgendes.

 

Frau Hascelik möchte wissen, ob der WBS ab Bescheiddatum ein Jahr Gültigkeit habe, was von Herrn Kalusa bestätigt wird. Der Aufgabenumfang auch im Bereich der Wohnungsbindung und des Wohnungskatasters wird hier in den nächsten Jahren weiter erheblich steigen. Herr BzStR Biedermann ergänzt, dass die die Antragszahlen bei der Wohnungsknappheit nicht verwundern dürften. Gleichwohl sind die Bearbeitungszeiten inakzeptabel. Über die von AG Ressourcensteuerung zusätzlich dem Bezirk bewilligten Personalmittel hat das Bezirksamt die Schaffung von zwei zusätzlichen Stellen beschlossen. Er ist daher zuversichtlich, dass sich - bei entsprechend geeigneten Bewerber*innen im Zuge der Stellenausschreibungen - die Situation wieder verbessern wird.

 

Frau Hall-Freiwald fragt, wie viele Wohnungen in Neukölln für WBS zur Verfügung stehen. Frau Schlimpert teilt hierzu mit, dass im Bezirk derzeit 15.624 Wohnungen im Sozialen Wohnungsbau, also mit WBS belegbar, registriert sind (berlinweit rd. 114.000 Wohnungen). Auch die Überprüfungen bei Neuvermietung (z.B. Freistellung von der Belegungsbindung oder dem Besetzungsrecht) sind von den drei Mitarbeiter*innen zu leisten.

 

Frau Wadehn weist auf die Mieterberatung im Rollbergkiez hin. Als Verein und Mitglied der Seniorenvertretung Neukölln sieht sie die bestehende Belegungs-pflicht mit Sorge. Ein WBS für eine Person/zwei Zimmer ist derzeit nicht möglich. Herr BzStR Biedermann bietet hierzu an, sich bilateral mit ihr auszutauschen. Er ergänzt abschließend, dass die Auswirkungen durch den Personal-abbau in den Vorjahren in Neukölln hier sehr deutlich werden. Im Bezirksvergleich fehlen bis heute rd. 130 Vollzeitstellen.

 

Die Vorsitzende bedankt sich für den ausführlichen Bericht und die Beantwortung der Fragen.


 
 

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