Auszug - Kostenfreiheit für die Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus bei der Verlegung der Stolpersteine in Neukölln  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Di, 05.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0221/XX Kostenfreiheit für die Nachfahren der Opfer des Nationalsozialismus bei der Verlegung der Stolpersteine in Neukölln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUBA/BiSchulKuSport
Verfasser:1. Schulze, Karsten
2. Beitritt: Gr.FDP, Fraktionslose Zielisch
Korte, Karin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss


Mit dem Antrag soll das Bezirksamt aufgefordert werden, die Stolpersteine für Opfer des Nationalsozialismus grundsätzlich zu finanzieren, auch wenn Angehörige der Opfer als eigentliche Kostenträger heranzuziehen wären.

 

Der mitberatende Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur empfiehlt die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Das Bezirksamt wird gebeten, die Stolpersteine für die Opfer des Nationalsozialismus auf Antrag zu finanzieren, wenn Angehörige/Nachfahren der Opfer dazu nicht in der Lage sind.

 

Die Gruppe der FDP spricht sich gegen den Änderungsantrag aus, der moralisch für nicht zielführend gehalten wird. Vielmehr sollte die historische Pflicht beim Bezirksamt belassen werden.

 

Frau Dr. Giffey weist darauf hin, dass es sich bei den Stolpersteinen um ein Kunstprojekt des Künstlers Gunter Demnig handelt, das davon lebt, dass sich Menschen aus der Zivilgesellschaft engagieren und die Kosten von 120 € zusammentragen. Es gibt unzählige Beispiele dafür. Über 200 Stolpersteine sind in den letzten fünfzehn Jahren durch bürgerschaftliches Engagement in Neukölln verlegt worden. Aus Anlass des Holocaust-Gedenktages hat das Museum Neukölln eine Ausstellung über dieses einzigartige partizipative Erinnerungsprojekt von unten zusammengestellt. Sie zeigt die verschiedenen Akteure und Organisationen, die sich mit großem sozialen Engagement für die Erinnerungsarbeit im Bezirk einsetzen. Insoweit ist die Formulierung im Ursprungsantrag hinsichtlich der „eigentlich heranzuziehenden Angehörigen“ nicht zutreffend.

 

Die verschiedensten Initiativen richten sich an den Künstler, der inzwischen deutschlandweit verlegt. Die Initiative zur Verlegung eines Stolpersteins geht also nicht von der Verwaltungsebene des Landes Berlin aus. Kern ist vielmehr das bürgerschaftliche Engagement von Nachbarn, Freunden oder Angehörigen der Nachfahren, Schulklassen oder einfach Einzelpersonen.

 

Nach Ansicht des Bezirksamtes würde es das Wesen des Projekts verfremden, wenn die Verwaltung die Stolpersteine finanziert. Gleichwohl leistet auch die öffentliche Hand ihren Beitrag zum Projekt, indem es Koordinierungsarbeiten übernimmt.

 

Die Fraktion der Grünen hebt ebenfalls hervor, dass eben der Grundgedanke des bürgerschaftlichen Engagements das Einzigartige an diesem Projekt ist. Insoweit sollte es weiterhin möglichst bürokratiefern bleiben.

 

Die SPD-Fraktion verweist darauf, dass es nach Angaben des Museumsleiters noch nie einen Fall gegeben hat, wo die Verlegung des Stolpersteins am Geld gescheitert ist.

 

Der Ursprungsantrag wird mit 6 Ja-Stimmen der CDU, Grünen und Linken und 6 Nein-Stimmen der SPD und AfD abgelehnt.

 

Der BVV wird mit Ja-Stimmen der SPD, CDU, Grünen und Linken und Nein-Stimme der AfD die Annahme des Änderungsantrages empfohlen.


 
 

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