Auszug - Fonds für Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Wohnen
TOP: Ö 8
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Do, 13.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 20:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Ehem. Geyer-Werke
Ort: Harzer Straße 39, 12059 Berlin
0178/XX Fonds für Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEHaushWiVerwGleich
Verfasser:Licher, ThomasMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Frau Fuhrmann begründet den Antrag und bittet um ein Meinungsbild.

 

Herr Kapitän möchte wissen, welchen finanziellen Umfang der Fonds haben soll. Herr Wewer kann der Intention des Antrags folgen, gleichwohl sieht er aus rechtlichen und funktionalen Gründen keine Möglichkeit den Fonds umzusetzen.

 

Herr BzStR Biedermann gibt zu bedenken, dass bei einer direkten Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk erhebliche Mittel in Millionenhöhe notwendig wären, die schlichtweg nicht vorhanden sind. Diese Mittel würden sich bei einem regelhaft angewendeten Vorkaufsrecht weiter erhöhen. Zudem ist der Bezirk aufgrund fehlender Spezialisierung personell nicht in der Lage, die erforderlichen, komplexen Wirtschaftlichkeitsberechnungen vorzunehmen. Die bestehende Regelung, das Vorkaufsrecht zu Gunsten Dritter (z.B. Liberdastraße) auszuüben, sieht er daher als praktikable Regelung. Ein Fonds wäre wenn dann eher auf Landesebene denkbar.

 

Herr Morsbach und Herr Kontschieder verweisen auf den bestehenden Antrag der SPD-Fraktion in der BVV. Herr Mahlo hält den Eingriff in die soziale Marktwirtschaft für falsch, die CDU-Fraktion kann dem Antrag daher nicht zustimmen. Herr Wittke hält einen staatlichen Eingriff ebenfalls für falsch. Dieser könne den Immobilienmarkt auch weiter anheizen.

 

Frau Fuhrmann betont noch einmal die Wichtigkeit eines solchen Fonds. Sie schlägt eine Änderung des Antrages vor (Streichung, dass Fonds im Bezirkshaushalt eingerichtet wird), die jedoch keine Mehrheit findet.

 

Sie lässt in der Folge über den Antrag in der vorliegenden Fassung abstimmen, der bei einer Ja-Stimme und einer Enthaltung mehrheitlich abgelehnt wird.


 
 

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