Auszug - Abbiegerspur in die Kanalstrasse  

 
 
8. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 12.07.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:25 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Puschkin-Zimmer, 1. Etage, Raum A105
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0173/XX Abbiegerspur in die Kanalstrasse
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDVerkehr, Tiefbau und Ordnung
Verfasser:1. Piehl, Stephan
2. CDU
Preuß, Marko
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, darauf hinzuwirken, dass eine Abbiegespur an der Kreuzung Stubenrauchstraße Ecke Seidelbastweg für den PKW- und LKW-Verkehr in die Kanalstraße – von der A 113 kommend – eingerichtet wird.  

 

Die im Antrag genannte Begründung entspricht der zu beobachtenden Fahrpraxis. An der Lichtzeichenanlage Stubenrauchstraße/Kanalstraße/Seidelbastweg ist an der gewünschten Stelle jedoch eine vorgezogene Radfahrlinie vorhanden. Die Restfahrbahnbreite beträgt daher knapp 6 m.

 

Für die Einteilung von Fahrspuren, die auch von LKWs und BVG- Bussen genutzt werden, sollte die Breite 3,25 m, mindestens jedoch 3 m betragen. Damit wird es an dieser Stelle sehr knapp, zwei Richtungsfahrbahnen (linke Spur als reine Abbiegespur und rechte Spur als Rechtsabbieger und Geradeausspur) vorzugeben.

 

Die Prüfung und Entscheidung obliegt jedoch letztendlich der Verkehrslenkung Berlin.

 

Die CDU-Fraktion schlägt vor, den Antrag dahingehend zu ergänzen, dass sich das Bezirksamt bei der BVG für eine Verlegung der Bushaltestelle des M 41 hinter den Seidelbastweg in Richtung Rudow einsetzen möge.

 

Der Ausschuss stellt fest, dass sich der Ursprungsantrag hierdurch erheblich verändern würde.

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

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