Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Vorstellung: Bezirkliches Bündnis für Wirtschaft und Arbeit
Frau Dr. Giffey weist eingangs darauf hin, dass das BBWA ganz bewusst bei der neuen Stabsstelle für Innovation und Integration angesiedelt wurde. Denn Ziel dieser Organisationseinheit ist es, die Akquise von Fördergeldern voranzutreiben und durch Nutzung von Synergieeffekten deren Verwendung besser miteinander abstimmen und organisieren zu können. Die Geschäftsstelle des BBWA hat Herr Grimmecke inne, der das Bündnis im Folgenden vorstellt.
Basierend auf den Erfahrungen der Arbeit des Vereins Wirtschaft und Arbeit in Neukölln wurde 1999 die Gründung des BBWA in allen Berliner Bezirken initiiert. Das BBWA folgt dem lokalen Ansatz der europäischen Beschäftigungsstrategie, wonach die Förderung der lokalen Wirtschaft und damit einhergehend eine Verbesserung der Beschäftigungssituation auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt am besten von den lokalen Akteuren bewerkstelligt werden kann, die die Verhältnisse und Erfordernisse des Bezirks und dessen Bevölkerung am besten einzuschätzen wissen.
Eines der Gremien des BBWA ist der ausschließlich aus Beschäftigten des Bezirksamtes bestehende Begleitausschuss. Diesem gehören Vertreter aller Abteilungen, das Quartiersmanagement und die Beauftragten an. Dieser Personenkreis, der über vielfältige Erfahrungen mit der Trägerlandschaft verfügt, gibt gegenüber der Steuerungsrunde als Entscheidungsgremium Förderempfehlungen ab.
Der zweimal im Jahr tagenden Steuerungsrunde des BBWA gehören derzeit folgende Mitglieder an:
Mit seinem am 09.03.2016 beschlossenen Aktionsplan hat das BBWA Neukölln den Grundstein für eine integrierte Strategie des Bezirks zur Stärkung des Wirtschaftsstandortes sowie die Sicherung und Schaffung von Ausbildungs- und Arbeitsplätzen gelegt. Die maßgeblichen Handlungsfelder sind:
In der Förderperiode 2014-2020 stehen dem Land Berlin rund 215 Mio. € aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) zur Verfügung. Im Rahmen von ESF gibt es zwei Förderinstrumente.
Mit LSK werden Mikroprojekte gefördert, die auf lokaler Ebene für benachteiligte Personengruppen neue Beschäftigungschancen eröffnen und den sozialen Zusammenhalt stärken. Die Projekte müssen sich einem Handlungsfeld des Aktionsplans zuordnen lassen. Für die Durchführung eines LSK-Projektes werden Mittel von bis zu 10.000 € zur Verfügung gestellt. Es handelt sich um eine Vollfinanzierung aus Mitteln des ESF und des Landes Berlin. Der Förderzeitraum beträgt maximal 12 Monate. Vorschläge für Projekte können bei der Geschäftsstelle des BBWA nach öffentlicher Bekanntgabe des zentralen Ideenaufrufs eingereicht werden. Nach Auswahl der zu fördernden Projekte durch die bezirkliche Steuerungsrunde erfolgt die weitere verwaltungstechnische Abwicklung des Förderverfahrens durch die zgs consult GmbH als dem vom Senat beauftragten Dienstleister.
Mit PEP werden innovative Modellprojekte gefördert, die zu einer Verbesserung der sozialen Integration und Beschäftigungsfähigkeit von besonders arbeitsmarktfernen Personen auf lokaler Ebene führen. Teilnehmer sind Arbeitslose und Nichterwerbstätige ab 25 Jahre. Die Höhe der Finanzierung aus Mitteln des ESF beträgt max. 50 % der Projektkosten und ist auf 250.000 Euro pro Projekt für einen maximalen Zeitraum von drei Jahren begrenzt. In Ausnahmefällen kann der Eigenanteil auf 25 % reduziert werden.
Derzeit befinden sich in Neukölln 7 LSK-Projekte in Umsetzung und 1 PEB-Projekt in Antragstellung. Ein Beispiel für LSK ist das Projekt „BritzerWeinKultur“ der Agrarbörse Deutschland Ost e.V., das sich an Menschen mit multiplen Vermittlungshemmnissen wendet. In Antragstellung für PEB ist das Projekt „Durch soziale Unternehmen in Arbeit“ der Graefewirtschaft GmbH. Das Konzept beinhaltet die Qualifizierung und Erprobung von Tätigkeiten direkt im Betrieb.
Frau Dr. Giffey sagt zu, dass unbeantwortete Themenfelder, wie Teilnehmerzahlen und Erfolgsquoten, in einer der nächsten Sitzungen mit einer nochmaligen Präsentation behandelt werden.
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