Auszug - Fonds für Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 5
Gremium: Ausschuss für Haushalt, Wirtschaft, Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 05.09.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0178/XX Fonds für Vorkaufsrecht in Milieuschutzgebieten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEHaushWiVerwGleich
Verfasser:Licher, ThomasMorsbach, Michael
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss


Der mitberatende Ausschuss für Stadtentwicklung und Wohnen empfiehlt die Ablehnung des Antrages. Dies vor allem vor dem Hintergrund, dass bei einer direkten Ausübung des Vorkaufsrechts durch den Bezirk erhebliche Mittel in Millionenhöhe notwendig wären, die schlichtweg nicht vorhanden sind. Diese Mittel würden sich bei einem regelhaft angewendeten Vorkaufsrecht weiter erhöhen.

 

Die Fraktion der Linken verweist auf die jährlichen Haushaltsüberschüsse in Höhe von 5 bis 7 Mio. €. Diese Mittel könnten für die Ausübung des Vorkaufsrechts verwendet werden. Im Übrigen soll das Bezirksamt nicht als Wohnungsbauunternehmen fungieren, sondern das Geld nur interimsweise bis zur Weiterveräußerung zur Verfügung stellen. Die Notwendigkeit eines solchen Fonds ergibt sich aus der 2-Monatsfrist, die damit finanziell überbrückt werden könnte.

 

Frau Dr. Giffey verweist darauf, dass die Haushaltsüberschüsse keinen greifbaren Etat darstellen. Es handelt sich in der Regel um in der laufenden Haushaltswirtschaft nicht verausgabte Personalmittel. Diese werden dann im übernächsten Haushaltsjahr wieder verplant.

 

Laut Konzept der Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Wohnen sowie für Finanzen für die Nutzung von Vorkaufsrechten nach dem Baugesetzbuch in Berlin ist finanztechnisch zu beachten, dass die Ausübung des Vorkaufsrechts in sozialen Erhaltungsgebieten in Berlin grundsätzlich zugunsten eines Dritten erfolgt und nur ausgeübt werden soll, wenn ein geeigneter ankaufswilliger Dritter zur Verfügung steht. Sollte im Einzelfall ein Vorkauf nur zugunsten des Bezirks erfolgen können, so hat der Bezirk die Finanzierung aus dem eigenen Haushalt sicherzustellen. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird wegen der Bedeutung des Themas im Wege der Einzelfallprüfung etwaigen Finanzbedarf der Bezirke wohlwollend prüfen und ggf. im Nachhinein eine Basiskorrektur vornehmen. Hiernach könnte im Einzelfall eine Finanzierung mittels Basiskorrektur in Betracht kommen. Diese wäre einzelfallbezogen vorab bei der Senatsverwaltung zu beantragen.

 

Für den Bezirk gilt, dass im Haushalt 2017 und in der Haushaltsplanung für die Jahre 2018 und 2019 Mittel für einen entsprechenden Fonds nicht enthalten sind. Die Einrichtung eines bezirklichen Fonds wäre daher nur durch Umschichtung der vorhandenen Haushaltsmittel möglich.

 

Die Fraktion der Grünen steht der Intention des Antrages dem Grunde nach positiv gegenüber. Gleichwohl wird eine Fondslösung für nicht zielführend gehalten. Der Fraktion sind viele der politischen Schwerpunkte sehr wichtig. Die aktuelle Haushaltsplanung hat gezeigt, dass diese ohne die Überschüsse nicht realisiert werden könnten.

 

Der BVV wird mit 1 Ja-Stimme der Linken und bei Gegenstimmen der übrigen Ausschussmitglieder die Ablehnung des Antrages empfohlen.


 
 

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