Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Antrag zur Geschäftsordnung II
Der Geschäftsordnungsausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung die Annahme des Antrages in folgender Fassung:
Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:
Der §19 Abs. 1 wird um folgende Formulierung ergänzt: “Die Urheberschaft einer Drucksache ist im Verhältnis zu beitretenden Fraktionen und Verordneten gesondert zu kennzeichnen. Die einreichende Fraktion, bzw. die/der einreichende Verordnete hat das Recht, über die Zulässigkeit eines Beitritts weiterer Fraktionen bzw. Verordneter zu entscheiden.”
Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD (17), der Grünen (8) und der LINKEN(7) gegen die Stimmen der CDU(9), der AfD(5), der Gr.FDP(2) und der Fraktionslosen abgestimmt. Die gem. der GO der BVV erforderliche 2/3 Mehrheit wurde nicht erreicht. Damit ist die Beschlussempfehlung abgelehnt.
Redebeiträge: Herr BV Wittke, Herr BV Kapitän, Herr BV Preuß, Herr BV Szczepanski, Herr BV Kringel, Herr BV Kapitän, Herr BV Dr. Hoffmann, Frau BV Draeger, Herr BV Wewer, Herr BV Licher, Herr BV Lüdecke |
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