Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Mitteilungen der Verwaltung
Leitlinien Dachgeschossausbau Herr BzStR Biedermann berichtet zu zwei Urteilen des VG Berlin, durch welche die Versagung von Dachgeschossausbauten aufgehoben wurden. Hintergrund ist, dass die bezirklichen Leitlinien zum Dachgeschossausbau eine Ausnahme von der lt. Baunutzungsplan zulässigen GFZ nur bis 3,75 und nur bei Übereinstimmung mit den sonstigen Leitlinien gewähren. Diese Beschränkung ist laut VG Berlin nicht herzuleiten. Das Urteil befasst sich allerdings gar nicht mit den Neuköllner Leitlinien selbst, sondern stellt den Baunutzungsplan (zumindest in diesem Punkt) generell in Frage. Die Abteilung hat Kontakt zu SenStadtWohn hinsichtlich einer Revision aufgenommen, da es sich hierbei zwar im Moment um Einzelfallurteile handelt, sich die Thematik für große Teile der Westberliner Innenstadtbereich ähnlich darstellt.
Durch das Urteil ist, wie Herr Groth auf Nachfrage von Herrn Förster ausführt, durchaus die Gefahr einer Kettenreaktion gegeben. Allerdings urteilen andere Kammern des VG Berlin hier auch anders. Herr BzStR Biedermann führt aus, dass sich der Bezirk politisch auf diese Leitlinien verständigt hat. Herr Wittke schlägt vor, die Leitlinien zur Diskussion zu stellen, die Entscheidung stammt aus der vergangenen Wahlperiode. Herr BzStR Biedermann erläutert, dass eine Überarbeitung der Leitlinien selbstverständlich von der Verwaltung umgesetzt wird, sollte sich für einen entsprechenden Antrag in der BVV eine Mehrheit finden.
Hostel Weserstraße 207 Der Bezirk hat auf die Pressemitteilung des Betreibers („Behördenwahnsinn“) mit einer eigenen Pressemitteilung reagieren müssen, da die darin erhobenen Behauptungen nicht den Tatsachen entsprechen. In der BVV wurde bei einer Einwohneranfrage bereits ausführlich darauf eingegangen. Der Betreiber hat die Genehmigungspflicht seines Hostels ignoriert und den Betrieb trotz entsprechender Hinweise und Aufforderungen des Bezirks ohne Vorliegen der Genehmigung eröffnet hat. Die Bau- und Wohnungsaufsicht war vor Ort und hat den Weiterbetrieb unter Androhung eines Zwangsgeldes zunächst mündlich, dann schriftlich untersagt. Gegen den Bescheid hat der Betreiber Widerspruch einlegen lassen, das Verfahren läuft derzeit.
Tag der Städtebauförderung am 13.05.2017 Herr BzStR Biedermann weist auf die Vielzahl der Veranstaltungen an diesem Tag hin, u.a. auf das Bürgerfest zur Eröffnung der neuen Uferpromenade Ziegrastraße am Estrel-Hotel und verteilt Broschüren.
Buckower Felder Der Senat hatte wegen der übergeordneten Bedeutung das Verfahren an sich gezogen und der STADT UND LAND Wohnbauten-Gesellschaft mbH übertragen. Zur konkreten Ausgestaltung wird ein sog. Werkstattverfahren durchgeführt, an dem der Bezirk beteiligt ist.
Obdachloseneinrichtung Lahnstraße 56 Der bisherige Betreiber Berlin Castle (ehemals PeWoBe) hat den dort unterbrachten rd. 170 Bewohner*innen am 21.04.2017 mitgeteilt, dass die Zimmer bis zum 26.04.2017 geräumt werden müssen (Betreibervertrag endet zum 30.04.2017). Der Bezirk hat umgehend reagiert und Notfallpläne für die anderweitige Unterbringung aufgestellt, auch Sozialarbeiter der Sozialen Wohnhilfe waren vor Ort. Parallel dazu hat die Abteilung in intensiven Verhandlungen mit dem Eigentümer des Gebäudes und dem Internationalen Bund (IB) eine Einigung für den nahtlosen Weiterbetrieb erzielen können (IB ab 01.05.2017 neuer Betreiber des Wohnheims). Die Bewohner*innen wurden am 26.04.2017 vor Ort davon unterrichtet (Verteilung eines gemeinsamen Schreibens von Herrn BzStR Biedermann und dem IB). Herr BzStR Biedermann ist zuversichtlich, dass durch den IB eine bessere Betreuung der Wohnungslosen erfolgen wird.
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