Auszug - Maßnahme zur Eindämmung der Vermüllung von Teilen Neuköllns  

 
 
6. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Straßen, Grünflächen und Ordnung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Verkehr, Tiefbau und Ordnung Beschlussart: vertagt
Datum: Mi, 17.05.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:15 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Tierpark Neukölln, Verwaltungsgebäude in der Hasenheide
Ort: Hasenheide 82, 10967 Berlin
0142/XX Maßnahme zur Eindämmung der Vermüllung von Teilen Neuköllns
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:AfDBzBm/Fin
Verfasser:Schröter, SteffenHikel, Martin
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Mit dem Änderungsantrag soll das Bezirksamt gebeten werden, den Außendienst des Ordnungsamtes mit Video- und Fototechnik so auszustatten, dass Müllsünder erfasst und die Taten rechtssicher dokumentiert werden können

Mit dem Änderungsantrag soll das Bezirksamt gebeten werden, den Außendienst des Ordnungsamtes mit Video- und Fototechnik so auszustatten, dass Müllsünder erfasst und die Taten rechtssicher dokumentiert werden können. Dieses Verfahren soll in den sog. "Müllhotspots" erprobt werden. Darüber hinaus sollen die Einsatzzeiten bedarfsgerecht bis 24:00 Uhr ausgeweitet werden, um die Chance zu erhöhen, nächtliche Müllsünder zu erfassen. Außerdem sollen neue Schutzwesten und Kleidung zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus ist zu prüfen, ob zum Zwecke der Selbstverteidigung entsprechende Ausrüstungsgegenstände zusätzlich angeschafft werden können.

 

Frau Dr. Giffey erläutert, dass der Allgemeine Ordnungsdienst (AOD) des Ordnungsamtes bereits mit ausreichend digitalen Fotokameras und Smartphones ausgestattet ist. Mit den Smartphones können sowohl Fotos gefertigt als auch Videos aufgenommen werden. Fotos werden im täglichen Dienst vielfach zur Beweissicherung im Ordnungswidrigkeitsverfahren gefertigt oder zur Dokumentation bei Meldungen über AMS.

 

Für die Videodokumentation von Tathergängen steht den Ordnungsämtern jedoch keine Rechtsgrundlage zur Verfügung. Sämtliche die Datenerhebung mittels Videotechnik regelnden Vorschriften des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin übertragen diese Befugnisse ausschließlich der Polizei und setzen zusätzlich voraus, dass die Maßnahmen geeignet sind, Straftaten oder Straftaten von erheblicher Bedeutung zu verhindern bzw. aufzuklären. Diese Voraussetzung ist im Zusammenhang mit illegalen Müllablagerungen nicht erfüllt, da es sich hierbei um Ordnungswidrigkeiten handelt.

 

Die Arbeitszeiten des AOD sind in der "Rahmenarbeitszeitregelung für die Außendienstmitarbeiterinnen und -mitarbeiter der bezirklichen Ordnungsämter“ berlinweit einheitlich geregelt. Die Rahmenarbeitszeit ist von Montag bis Donnerstag sowie an Sonn- und Feiertagen von 06:00 bis 22:00 Uhr und an Freitagen und Samstagen von 06:00 bis 24:00 Uhr festgelegt.

 

Im Rahmen der zur Verfügung stehenden personellen Ressourcen des AOD wird dieser Zeitrahmen bestmöglich genutzt. Ein täglicher Dienst bis 24:00 Uhr würde eine Anpassung der landesweiten Arbeitszeitregelung erfordern und könnte in der Praxis auch nur geleistet werden, wenn hierfür zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung stehen würden.

 

Die Ausstattung des AOD mit Dienstkleidung und Ausrüstungsgegenständen ist ebenfalls berlinweit einheitlich geregelt. § 2 Absatz 6 des Allgemeinen Sicherheits- und Ordnungsgesetzes Berlin ermächtigt den Senat, Aufgaben, Befugnisse und Ausstattung durch Rechtsverordnung einheitlich zu regeln. Von dieser Verordnungsermächtigung hat der Senat durch Erlass der "Verordnung zur Festlegung der Aufgaben und Befugnisse der Dienstkräfte der Außendienste der bezirklichen Ordnungsämter" und der "Verwaltungsvorschrift über die Dienstkleidung und Ausstattung der Außendienstkräfte der bezirklichen Ordnungsämter" Gebrauch gemacht.

 

Die Beschaffenheit der den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auf Grundlage der Dienstkleiderordnung zur Verfügung gestellten Dienstkleidung ist sehr gut, der Umfang mehr als auskömmlich. Darüber hinaus stellt das Ordnungsamt Neukölln den Außendienstmitarbeiterinnen und Mitarbeitern seit Jahren bereits ballistische Schutzwesten der Schutzklasse 1 mit Stichschutzeinlage zur Verfügung. Die Schutzeigenschaften der Westen entsprechen den Erfordernissen, der Tragekomfort ist gut.

 

Bereits seit dem Jahr 2004 wird der AOD des Ordnungsamtes Neukölln durch einen auf Honorarbasis beschäftigten qualifizierten Polizeitrainer in wöchentlich stattfindenden 90-minütigen Veranstaltungen in Selbstverteidigungstechniken geschult. Jede Mitarbeiterin und jeder Mitarbeiter des AOD nimmt in der Regel alle 14 Tage daran verpflichtend teil. Es handelt also nicht nur um eine einmalige Schulung, sondern um ein ständiges Training.

 

Als Hilfsmittel zur Selbstverteidigung ist der AOD mit Schlagstöcken und Pfefferspray ausgestattet und im Umgang mit diesen ausgebildet. Vereinzelte Vorstöße einiger Ordnungsämter, den Schlagstock optional durch sog. Tonfas zu ersetzen, wurden von der für Inneres zuständigen Senatsverwaltung zurückgewiesen.

 

Zusammenfassend kann also demnach festgestellt werden, dass die mit dem Antrag erhobenen Forderungen nach Ausstattung mit Video- und Fototechnik, Schutzkleidung und Gegenständen zur Selbstverteidigung bereits erfüllt sind. Die Frage der Ausweitung der Arbeitszeiten unterliegt nicht der Regelungsbefugnis des Bezirksamtes, sondern einer landesweiten Regelung. Das Bezirksamt kann sich aber im Übrigen der Intention dieser Teilforderung anschließen. Denn die Annahme, dass nach 22.00 Uhr keine Ordnungswidrigkeiten mehr passieren, ist in einer Großstadt wie Berlin vollkommen irrational. Gleichsam ist es nachvollziehbar, dass die ab 22.00 Uhr für alle Vorkommnisse zuständige Polizei es nicht schafft, sich um alles zu kümmern. Allerdings wäre für eine Verlängerung der Einsatzzeiten des AOD eine damit einhergehende Personalerhöhung unabdingbar.

 

Die SPD-Fraktion greift diesen Hinweis auf und kündigt an, zur nächsten Sitzung einen Änderungsantrag einzubringen, mit dem das Bezirksamt gebeten werden soll, sich auf Landesebene für eine Ausweitung der Einsatzzeiten des AOD bei gleichzeitiger Erhöhung der Stellenausstattung einzusetzen.

 

Der Antrag wird zurückgestellt.

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