Auszug - Genehmigung der im Haushaltsjahr 2015 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  

 
 
4. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 11.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 22.02.2017 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:51 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0020/XX Genehmigung der im Haushaltsjahr 2015 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinHaushWiVerwGleich
Verfasser:Frau Dr. GiffeyMorsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

Der Ausschuss empfiehlt die Annahme des Antrages in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 VvB sowie § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die vom Bezirk Neukölln in der anliegenden Nachweisung enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

 

überplanmäßige Ausgaben                            5.615.637,59 EURO

 

außerplanmäßige Ausgaben                            9.119.712,90 EURO

 

Verpflichtungsermächtigungen                            0,00 EURO

 

 

Begründung

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2015 sind Finanzierungsnotwendigkeiten entstanden, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren.

 

Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.

 

Die anliegende Nachweisung enthält die Einzelsachverhalte und Begründungen zu den tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen.

 

 

Rechtsgrundlagen:

 

Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin, § 37 Abs. 4 und Abs. 7 Satz 1 , § 38 Abs. 1 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

 

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltser- 

gebnisses 2015.

 

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen:     Keine

 

Berlin-Neukölln, den           2016

 

 

 

 

____________________________

 

Dr. Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 

Die Vorlage zur Beschlussfassung wird bei Enthaltung der AfD, der LINKE und der Gr.FDP beschlossen.


 
 

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