Auszug - Sachstand Flüchtlingsunterkünfte  

 
 
53. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 12.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Jahnsporthalle Columbiadamm

Jahnsporthalle Columbiadamm

Die Notunterkunft wurde bereits am 08.07.2016 vollständig freigezogen (statt 09.07.2016). Ungefähr 30 ehemalige Bewohner haben sich geweigert, in die Hangars am Flughafen Tempelhof umzuziehen und protestieren seitdem zusammen mit Unterstützer*innen vor der Sporthalle. Es gab aufgeregte Diskussionen, der Versuch einer Vermittlung durch Herrn BzStR Szczepanski blieb erfolglos. Der Protest wird fortgeführt und am gestrigen Montag demonstrierten ehemaligen Bewohner mit Unterstützer*innen zum Rathaus Neukölln. Unabhängig davon wird das Bezirksamt die Sporthalle zeitnah zusammen mit dem LAGeSo begehen, um den Sanierungsbedarf festzustellen. Der Bezirk hätte den Freizug der schulnahen Sporthallen/Notunterkünfte bevorzugt.

 

Karl-Marx-Straße 269-273

Für den Standort haben sich die Planungen geändert. Der vorgesehene Betreiber (Tamaja) wird nicht mehr als Bauherr fungieren, diese Funktion wird nunmehr durch die BIM wahrgenommen. Statt der ursprünglich vorgesehenen Gemeinschaftsunterkunft für rd. 340 Geflüchtete sollten dort nun Tempohomes für bis zu 500 Geflüchtete entstehen. Der Bezirk hat gegen dieses Vorhaben massiv interveniert. Der Senat hat daraufhin signalisiert, keine Entscheidung gegen den Willen des Bezirks zu treffen.

 

Haarlemer Straße 89

Der Hauptausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses hat der Erweiterung in der vorgesehenen Größenordnung zugestimmt. Mit den ersten Erdarbeiten wurde bereits begonnen, in Kürze werden die Versorgungsleitungen verlängert und dann die Fundamente gelegt. Nach Aussage des Grundstücksverwalters könnte Ende Dezember 2016 bereits eine Teilinbetriebnahme erfolgen, die vollständige Belegung dann bis Ende der Wintersaison 2016/2017. Durch die Erweiterung werden Unterbringungskapazitäten für weitere 800 Geflüchtete auf dann rd. 1.200 Plätze geschaffen (Nachfrage Herr Meseberg). Ende August 2016 wird in diesem Zusammenhang wieder eine Informationsveranstaltung für die Anwohnerschaft durchgeführt.

 

Frau Manteuffel möchte wissen, ob der vorgesehene Betreiber der Unterkunft Karl-Marx-Straße für seine Vorleistungen Entschädigungen erhalten hat bzw. ob es sich bei den Erweiterungen in der Haarlemer Straße um die sog. MUF´s (Modulare Unterkünfte für Flüchtlinge) handelt. Herr BzStR Szczepanski geht von einer einvernehmlichen Einigung zwischen Betreiber und BIM aus, kennt diese aber nicht. In der Haarlemer Straße (Standort bleibt Gewerbegebiet) werden die neuen Gebäude in modularer Bauweise ähnlich den MUF´s errichtet. Im Zuge der Betreiberausschreibung soll der Bezirk an der Auswahl beteiligt werden.

 

Herr Meseberg fragt, ob in der Haarlemer Straße dann zukünftig möglicherweise zwei Betreiber agieren. Herr BzStR Szczepanski geht nicht davon aus, dies entspricht auch nicht dem Wunsch des Bezirks, da beide Einrichtungen eng verzahnt werden sollen. Wie im vorderen Teil des Grundstücks soll es eine offene Gestaltung geben. Der zentrale Zugangsbereich für den gesamten Standort wird von der Haarlemer Straße in die Neue Späthstraße verlegt.

 

Herr BzStR Szczepanski berichtet zudem über die Zeitplanung zum Freizug der in Berlin notbelegten Sporthallen. Für alle Hallen wird es ein umfangreiches Sanierungsprogramm geben. Zum Schulstart nach den Ferien werden die Sporthallen vermutlich aber noch nicht wieder zur Verfügung stehen.

 

allgemeine Informationen

-          Stand 05.07.2016 sind in den Berliner Unterkünften 40.117 Geflüchtete untergebracht

-          ab 25.07.2016 Ausstellung im Deutsch-Arabischen-Zentrum (DAZ) zur deutschen Einheit in arabischer Sprache, auf die Pressemitteilung wird verwiesen

-          SGB II – Gesetzesänderung zum 01.08.2016, aus den Regelsätzen werden für sog. Selbstversorger, die in Unterkünften voll verpflegt werden, die Verpflegungssätze in Abzug gebracht.


 
 

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