Auszug - Einzelhandels und Zentren Konzept  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 05.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Privatbrauerei am Rollberg, Zufahrt über Werbellinstraße oder Zugang über Neckarstr./Isarstr. "neue Kindl-Treppe"
Ort: Am Sudhaus 3, 12053 Berlin
 
Beschluss

Die BVV hat am 02

Die BVV hat am 02. Juni 2010 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept für den Bezirk Neukölln beschlossen. Ziel dieses städtebaulichen Konzeptes ist es, eine fundierte Abwägungsgrundlage für stadtentwicklungsplanerische Entscheidungen im Rahmen der Ansiedlung, Verlagerung oder Veränderung von Einzelhandelsbetrieben zu schaffen.

 

Vor dem Hintergrund des Strukturwandels im Einzelhandel (u.a. gesättigte Verkaufsflächenentwicklung, Online-Handel) sowie veränderter Rahmenbedingungen u.a. aufgrund der Rechtsprechung zu Anforderungen an zentrale Versorgungsbereiche ergibt sich der Bedarf der Überprüfung bzw. Aktualisierung bestehender Ziele und Grundsätze zur Einzelhandels- und Zentrenentwicklung im Bezirk Neukölln.

 

Ziel ist es weiterhin, ein vielfältiges und gut strukturiertes Angebot zu erlangen bzw. zu erhalten, das der Versorgungsfunktion des Bezirks innerhalb Berlins und auch darüber hinaus gerecht wird.  Von grundlegender Relevanz ist dabei die Formulierung klarer räumlich-struktureller Prioritäten zur Entwicklung von Standorten sowie zur Steuerung des Einzelhandels.

 

Auch zukünftig soll der Fokus der Einzelhandelsentwicklung auf die zentralen Versorgungsbereiche gerichtet werden. Diese Standorte genießen oberste Priorität innerhalb der Standortstruktur des Bezirks Neukölln, dem sich alle weiteren Standorte vor dem Hintergrund einer hierarchischen und arbeitsteiligen Gliederung unterzuordnen haben. Sie sind als städtebaulich attraktive zentrale Versorgungsbereiche, ihrer Versorgungsfunktion entsprechend, zu sichern und zu stärken.

 

Aus dem Konzept lassen sich folgende Grundsätze ableiten.

 

Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit zentrenrelevanten Kernsortimenten ohne Nahversorgungsfunktion (z.B. Textilien, Haushaltswaren, Elektroartikel, Spielwaren etc.)

-          Standorte für großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentren-relevantem Kernsortiment, aber ohne nahversorgungsrelevante Kernsortimente, sollen grundsätzlich in den zentralen Versorgungsbereichen höherer Stufe (Hauptzentrum, Stadtteil- und Ortsteilzentren) liegen.

-          Standorte für nicht großflächige Einzelhandelsbetriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment, aber ohne nahversorgungsrelevante Kernsortimente, sollen in den zentralen Versorgungsbereichen einschließlich der Nahversorgungszentren liegen.

-          Betriebe mit zentrenrelevantem Kernsortiment sollen nicht in Gewerbe- und Industriegebieten angesiedelt werden.

 

Steuerung von Einzelhandelsbetrieben mit nahversorgungsrelevanten Kernsortimenten (z.B. Discounter und Vollversorger)

-          Standorte für Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment sollen regelmäßig in den zentralen Versorgungsbereichen (Hauptzentrum, Stadtteil-, Ortsteil- und Nahversorgungszentren) liegen.

-          Ausnahme: Einzelhandelsbetriebe mit nahversorgungsrelevantem Kernsortiment können bis zur Großflächigkeit außerhalb der zentralen Versorgungsbereiche ermöglicht werden wenn der Standort eine städtebaulich bzw. wohnsiedlungsräumlich integrierte Lage aufweist, das Vorhaben der Nahversorgung dient und der Standort mindestens 800 m von zentralen Versorgungsbereichen entfernt liegt.

 

Fachmarktstandorte (Möbel, Baumärkte, Autohandel)

-          Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten (sog. Fachmärkte) sollen vorrangig auf Flächen innerhalb der ausgewiesenen Zentren gelenkt werden, sofern sie zu deren Stabilisierung beitragen, der Funktionsstufe des jeweiligen Zentrums entsprechen und städtebaulich, verkehrlich und funktional verträglich eingeordnet werden können.

-          Großflächige Einzelhandelsbetriebe mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten können aufgrund ihres hohen Flächenbedarfs z.T. nicht in die gewachsenen Zentren integriert werden. Sie dürfen sich daher auch an eigens ausgewiesenen Fachmarktstandorten ansiedeln.

 

Zentrenrelevante Randsortimente von großflächigen Einzelhandelsbetrieben mit nicht zentrenrelevanten Kernsortimenten (Haushaltswaren, Heimtextilien, Elektroartikel, Sport- und Campingartikel, Spielwaren etc. in Bau- und Möbelmärkten)

-          Zentrenrelevante Randsortimente dürfen bis zu 10 % der Gesamtverkaufsfläche einnehmen.

-          Zwischen dem Kernsortiment und den Randsortimenten von Fachmärkten muss ein funktionaler Zusammenhang bestehen.

 

Bestandsschutz, Erweiterungen und Nutzungsänderungen

-          Rechtmäßig bestehende Betriebe haben Bestandsschutz. Genehmigungspflichtige Erweiterungen und Nutzungsänderungen, soweit sie wesentliche Auswirkungen erwarten lassen und nicht durch den Bestandsschutz erfasst werden, sind nach den gleichen Regeln zu beurteilen wie Neuansiedlungen.

 

Das Einzelhandels- und Zentrenkonzept wird im Internet veröffentlicht werden. Wie bereits in der letzten Ausschusssitzung erläutert, richtet sich das Konzept in erster Linie nicht an die allgemeine Öffentlichkeit, sondern an die Fachöffentlichkeit. Gleichwohl wird es neben der Langfassung auch eine verständlich dargestellte Kurzfassung geben.

 

Frau Fuhrmann kritisiert die aus ihrer Sicht nicht gelungene Präsentation in der letzten Ausschusssitzung, wobei sie auch die Gropius Passagen als Ort der Vorstellung unpassend fand. Es mag dahin gestellt sein, ob das Konzept für die Verwaltung ein nützliches Instrument darstellt. Für sie ist es nicht hinreichend präsentiert, so dass sie es ablehnen wird.

 

Herr Brandt kann den Wert des Konzepts nicht erkennen. Seines Erachtens handelt es sich um die Fortschreibung der Denkweise über den Handel der letzten 20 Jahre, ohne dass neue Entwicklungen und Tendenzen insbesondere hinsichtlich des Internethandels berücksichtigt worden sind. Er kann sich nur schwer vorstellen, dass daraus eine Ansiedlungsstrategie entwickelt werden kann.

 

Herrn Kupfer ist bekannt, dass das Neuköllner Einzelhandels- und Zentrenkonzept auf fachlicher Ebene einen sehr guten Ruf genießt. Es soll das beste Konzept Berlins sein.

 

Das Konzept wird mit 10 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 2 Enthaltungen angenommen.


 
 

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