Auszug - Genehmigung für Gaststätten  

 
 
34. öffentliche Sitzung des Wirtschaftsausschusses
TOP: Ö 5
Gremium: Wirtschaftsausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 05.07.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Privatbrauerei am Rollberg, Zufahrt über Werbellinstraße oder Zugang über Neckarstr./Isarstr. "neue Kindl-Treppe"
Ort: Am Sudhaus 3, 12053 Berlin
1510/XIX Genehmigung für Gaststätten
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:CDUWirtschaft
  Mahlo, Klaus-Peter
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, Gaststätten die Bewirtung an Sitzplätzen auf der gegenüberliegenden Straßenseite nicht grundsätzlich zu versagen, sondern die jeweils herrschenden Gegebenheiten zu berücksichtigen

Mit dem Antrag soll das Bezirksamt gebeten werden, Gaststätten die Bewirtung an Sitzplätzen auf der gegenüberliegenden Straßenseite nicht grundsätzlich zu versagen, sondern die jeweils herrschenden Gegebenheiten zu berücksichtigen.

 

Herr Szczepanski weist darauf hin, dass das Bezirksamt sich mit der Thematik bereits befasst und hierbei bekräftigt hat, dass es keine grundsätzlichen Bedenken gegen eine solche Nutzung hat. Anders als im Antrag ausgeführt, erfolgt keine pauschale Versagung. Die Entscheidung erfolgt unter Berücksichtigung des Gleichbehandlungsgrundsatzes sowie des Grundsatzes der Selbstbindung der Verwaltung  nach Abwägung der Interessenslagen sowie der straßenverkehrsrechtlichen, ordnungsrechtlichen und städtebaulichen Gegebenheiten vor Ort.

 

Um eine möglichst einheitliche Genehmigungspraxis sicherzustellen, hat die Verkehrslenkung Berlin empfehlende Richtlinien erlassen. Grundlage für eine Entscheidung im Einzelfall sind jedoch insbesondere die Stellungnahmen der zu beteiligenden Behörden, die die örtlichen Gegebenheiten zum Zeitpunkt der Antragstellung nach verschiedenen Kriterien bewerten. Es handelt sich z.B. um die Polizei hinsichtlich möglicher verkehrssicherheitsrechtlicher Gefährdungen, das Straßen- und Grünflächenamt als Straßenbaulastträger, die Straßenverkehrsbehörde in Hinblick auf Baustellen, den allgemeinen Ordnungsdienst in Bezug auf Lärm, Müll und andere  ordnungsrechtliche Aspekte oder den Fachbereich Stadtplanung (Erhaltungsgebiete,  Denkmalschutzgebiete, städtebauliches Bild).

 

Zusammenfassend ist festzustellen, dass dem Antrag in der Verwaltungspraxis bereits jetzt gefolgt wird.

 

Der Antrag wird mit 5 Ja-Stimmen und 8 Nein-Stimmen abgelehnt.


 
 

Legende

Ausschuss Tagesordnung Drucksache
BVV Aktenmappe Drucksachenlebenslauf
Fraktion Niederschrift Beschlüsse
Sitzungsteilnehmer Auszug Realisierung
   Anwesenheit Kleine Anfragen

BVV-Büro Neukölln

Zimmer: A 201

Verkehrsanbindungen

Postanschrift

Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin

Sprechzeiten

Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung

an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen

an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen