Auszug - Veränderungssperre 8-14/30  

 
 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.3
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 13.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1550/XIX Veränderungssperre 8-14/30
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Bezirksamt 
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Der Beschlussfassung wird einstimmig zugestimmt

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

für die Grundstücke mit der Bezeichung Späthstraße 16-18 im Bezirk Neukölln, Ortsteil Britz

im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-14 („Späthstraße - Süd“)

 

Die Bezirksverordnetenversammlung wolle beschließen:

 

Für die Grundstücke mit der Lagebezeichnung Späthstraße 16-18 im Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfes 8-14 wird gemäß § 14 Abs.1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S.1722) eine Veränderungssperre beschlossen.

 

Die Veränderungssperre soll nach der Beschlussfassung gemäß § 16 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs.1 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl. S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Juni 2015 (GVBl. S. 283) durch das Bezirksamt als Rechtsverordnung erlassen werden.

 

Berlin-Neukölln, den                2016

 

 

…………………………..………………………..

Dr. GiffeyBlesing

BezirksbürgermeisterinBezirksstadtrat

 

Der Beschlussfassung wird einstimmig zugestimmt.

 


 
 

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