Auszug - Genehmigung der im Haushaltsjahr 2014 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen  

 
 
49. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 11.4
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 13.04.2016 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
1448/XIX Genehmigung der im Haushaltsjahr 2014 in Anspruch genommenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/FinWiHaupt
  Morsbach, Michael
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU gegen die Stimmen der Grünen, der Piraten und der Linken beschlossen

Der Ausschuss empfiehlt der Bezirksverordnetenversammlung, die Annahme der Vorlage des Bezirksamtes zur Beschlussfassung in folgender Fassung:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung möge beschließen:

 

Die Bezirksverordnetenversammlung genehmigt gemäß Artikel 88 Abs. 2 VvB sowie § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 LHO nachträglich die vom Bezirk Neukölln in der anliegenden Nachweisung enthaltenen Haushaltsüberschreitungen in folgender Aufteilung:

 

 

überplanmäßige Ausgaben                            5.124.640,06 EURO

 

außerplanmäßige Ausgaben                            7.485.581,20 EURO

 

Verpflichtungsermächtigungen                            602.000,00 EURO

 

 

Begründung

 

Im Laufe des Haushaltsjahres 2014 sind Finanzierungsnotwendigkeiten entstanden, für die im Haushaltsplan keine oder keine ausreichenden Ausgaben veranschlagt waren.

 

Soweit in diesen Fällen kein Ausgleich durch Einsparungen an anderer Stelle im Wege der Deckungsfähigkeit (§ 20 LHO) oder durch Bereitstellung von Bewilligungsmitteln (§ 37 Abs. 6 LHO) möglich war, mussten über- oder außerplanmäßige Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) zugelassen werden.

 

Die anliegende Nachweisung enthält die Einzelsachverhalte und Begründungen zu den tatsächlich geleisteten Haushaltsüberschreitungen.

 

Rechtsgrundlagen:

 

Artikel 88 Abs. 2 der Verfassung von Berlin, § 37 Abs. 4 und Abs. 7 Satz 1 , § 38 Abs. 1 LHO, § 12 Abs. 2 Nr. 1 BezVG

 

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

 

Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben sind Bestandteil des Haushaltser- 

gebnisses 2014.

 

 

Personalwirtschaftliche Auswirkungen:     Keine

 

Berlin-Neukölln, den           2015

 

____________________________

 

Dr. Giffey

Bezirksbürgermeisterin

 

Der Beschlussempfehlung wird mit den Stimmen der SPD, der CDU gegen die Stimmen der Grünen, der Piraten und der Linken zugestimmt.


 
 

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