Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Vorstellung des überarbeiteten Einzelhandels 4 Center Konzept für den Bezirk Neukölln von Frau Elisabeth Kopischke vom Büro Banker und Kruse Stadtforschung und Planung
Im Jahr 2009 wurde erstmals in Neukölln ein bezirkliches Einzelhandels- und Zentrenkonzept erarbeitet. Dies erfolgte durch das Büro Junker & Kruse unter Federführung der Stadtplanung und intensiver Beteiligung seitens der Wirtschaftsförderung, der für Stadtentwicklung und Wirtschaft zuständigen Senatsverwaltungen, der IHK und des Handelsverbands Berlin Brandenburg. Das Konzept wurde nun das erste Mal fortgeschrieben bzw. an aktuelle Entwicklungen angepasst. Die wesentlichen Ziele sind die - Sicherung des Einzelhandels, - Definition von Bezirkszentren (Haupt-, Stadtteil-, Ortsteil- und Nahversorgungszentren), - Konzentration von Einzelhandels-Neuansiedlungen, kommunalen, kulturellen und gastronomischen Einrichtungen sowie Dienstleistungsanbietern auf bezirkliche Zentren, - Neuansiedlungen von Verbrauchermärkten und SB-Warenhäusern nur in Haupt-, Stadtteil- oder Ortsteilzentren, - Vorrangige Ansiedlung von Nahversorgungsangeboten innerhalb der abgegrenzten Zentrenbereiche (außerhalb nur, wenn Betrieb der Sicherung der Nahversorgung dient und keine schädlichen Auswirkungen auf benachbarte Zentren bestehen), - Vermeidung von Neuansiedlungen von Nahversorgern an nichtintegrierten Standorten und - Einfügung neuer Einzelhandelsbetriebe in die städtebaulichen Strukturen des Umfeldes.
Der Entwurf des Konzepts wird anhand der dem Protokoll als Anlage beigefügten Präsentation vorgestellt. Auf Kritik aus dem Ausschuss, dass hier eine Vielzahl von nicht für jedermann verständlichen Fachtermini verwendet werden, wird darauf verwiesen, dass ein solches Konzept die rechtlichen Rahmenbedingungen erfüllen muss und daher bau- und stadtplanungsrechtliche Fachausdrücke unvermeidbar sind. Es wird aber zugesagt, dass die Aufbereitung im Internet verständlicher sein wird.
Es ist vorgesehen, der BVV das Konzept in der Juli-Sitzung zur Beschlussfassung vorzulegen. Zuvor wird eine abermalige Befassung in den relevanten Fachausschüssen erfolgen.
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