Auszug - Genehmigungskriterien für den Milieuschutz  

 
 
42. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: vertagt
Datum: Di, 24.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1395/XIX Genehmigungskriterien für den Milieuschutz
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:GrüneBA/BauNatBüD
  Blesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Herr BzStR Blesing erklärt, dass es weitreichende Übereinstimmungen gäbe

Herr BzStR Blesing erklärt, dass es weitreichende Übereinstimmungen gäbe. Doppelregelungen sollten jedoch vermieden werden. So lange das ZwVbG gilt, müssen die Tatbestände, die unter das Gesetz fallen, nicht in den Kriterien aufgeführt werden. Herr BzStR Blesing erklärt sich bereit, über jeden im Antrag aufgeführten Punkte zu diskutieren.

Herr Jendralski regt an, einen Unterausschuss zu gründen, in dem je ein Vertreter jeder Fraktion sowie die Verwaltung vertreten ist, um zu einer Einigung zu kommen. Herr Biedermann greift den Vorschlag auf und bietet an, den Termin zu koordinieren. Den Antrag würde er bis dahin zurückstellen. Frau Fuhrmann erklärt, sie hätte es besser gefunden, man hätte dies vorher besprochen. Sie hätte zudem mit einem Änderungsantrag der SPD gerechnet.

Ein Gast fragt, wie es mit Milieuschutz zu vertreten ist, dass man z. B. Balkone an- oder ein zweites Bad in großen Wohnungen einbaut. Herr Schröder expliziert dies an einem Beispiel aus Pankow, wo ein Balkonanbau  versagt wurde. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens  hat der Kläger Recht bekommen.

Im Ergebnis sind die Ausschussmitglieder mit dem Verfahren einverstanden, der Antrag wird zurückgestellt.


 
 

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