Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Genehmigungskriterien für den Milieuschutz
Herr BzStR Blesing erklärt, dass es weitreichende Übereinstimmungen gäbe. Doppelregelungen sollten jedoch vermieden werden. So lange das ZwVbG gilt, müssen die Tatbestände, die unter das Gesetz fallen, nicht in den Kriterien aufgeführt werden. Herr BzStR Blesing erklärt sich bereit, über jeden im Antrag aufgeführten Punkte zu diskutieren. Herr Jendralski regt an, einen Unterausschuss zu gründen, in dem je ein Vertreter jeder Fraktion sowie die Verwaltung vertreten ist, um zu einer Einigung zu kommen. Herr Biedermann greift den Vorschlag auf und bietet an, den Termin zu koordinieren. Den Antrag würde er bis dahin zurückstellen. Frau Fuhrmann erklärt, sie hätte es besser gefunden, man hätte dies vorher besprochen. Sie hätte zudem mit einem Änderungsantrag der SPD gerechnet. Ein Gast fragt, wie es mit Milieuschutz zu vertreten ist, dass man z. B. Balkone an- oder ein zweites Bad in großen Wohnungen einbaut. Herr Schröder expliziert dies an einem Beispiel aus Pankow, wo ein Balkonanbau versagt wurde. Im Rahmen des Gerichtsverfahrens hat der Kläger Recht bekommen. Im Ergebnis sind die Ausschussmitglieder mit dem Verfahren einverstanden, der Antrag wird zurückgestellt. |
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