Auszug - Informationen über die Mietpreisbremse  

 
 
22. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerdienste
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bürgerdienste Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Do, 26.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:45 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
1432/XIX Informationen über die Mietpreisbremse
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:Grüne 
Verfasser:1.
2. CDU
Blesing, Thomas
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Herr Holland begründet den Antrag

Herr Holland begründet den Antrag.

 

Herr BzStR Blesing erklärt, dass gegen den Antrag an sich nichts einzuwenden sei, die Verwaltung allerdings weder personell noch finanziell in der Lage ist, sich um die Erstellung des Infomaterials zu kümmern. Wenn uns von geeigneter Stelle Material zur Verfügung gestellt wird, dann prüfen wir den Inhalt und legen dieses in den 4 Standorten aus. Mehr können wir jedoch nicht leisten. Das Warte TV hat eine besondere rechtliche Konstellation, dies wird auch nicht von uns betrieben sondern von einer Firma. Darauf Einfluss zu nehmen, können wir nicht. Die Verträge müsste man im Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung prüfen lassen.

 

Herr Burger fragt, ob die Mitarbeiter zum Beispiel bei den entsprechenden Verbänden etc. anfragen könnten. Herr BzStR Blesing stellt klar, dass dazu keine personellen oder zeitlichen Kapazitäten vorhanden sind, die Informationen müssten uns aufgeliefert werden. Herr Holland fragt, ob es bereits Kontakt zum Mieterverein gab, was Herr Blesing verneint.

 

Der Ausschussvorsitzende hat einen Änderungsvorschlag zum Antrag:

 

„Das Bezirksamt wird gebeten, in den Bürgerämtern die Auslegung von Informationen zur Mietpreisbremse in geeigneter Form nach inhaltlicher Prüfung zu ermöglichen“ 

 

Herr Kölling empfindet die Auslegung von Informationen wichtig, äußert aber seine Unzufriedenheit über die Art und Weise. Es müsse geklärt werden, wie die Informationen der Vereine ins Bezirksamt gelangt. Herr Preuß legt dar, dass der Antrag impliziert, dass ein Mieterverein auf das Bezirksamt zukommt und dieses nur ermöglichen soll, die Informationen zu verteilen, aber nicht die Kontakte herzustellen. Herr Burger äußert sein Unverständnis, dass es der Verwaltung möglich ist, den Inhalt der Informationen zu prüfen, aber keine Kontakte herzustellen. Herr Heinroth fragt allgemein nach dem Sinn de Antrages. Er ist der Auffassung, dass, wenn sich jemand polizeilich mit dem Mietvertrag anmeldet, der Bürger sich vorher über die Mietpreisbremse informiert und nicht erst im Bürgeramt.

Herr Holland ist der Auffassung, dass der Aufwand, Kontakt zum Bundesministerium herzustellen weniger zeitliche Kapazitäten als eine inhaltliche Prüfung der Informationen bindet. Der Ursprungsantrag fordert, dass die Verwaltung tätig werden und nachfragen soll. Er hält das für die Bürger wichtig, dass diese die Informationen bekommen, um sich gegen den Verstoß gegen die Mietpreisbremse zu wehren. Herr Burger schließt sich dem an.

 

Frau Fuhrmann bittet darum, die Informationen auf der Website des Bezirksamtes zu präsentieren. Frau Schönthal gibt zu bedenken, dass Herr BzStR Blesing bereits seine Zustimmung signalisiert habe und man den Antrag in veränderter Form beschließen solle.

 

Herr Kalusa erklärt abschließend, dass es natürlich sinnvoll ist, über jede - auch rechtliche- Veränderung auf einer Website zu berichten. Er legt jedoch dar, dass das das Amt für Bürgerdienste nicht leisten kann.

 

Im Ergebnis wird der Änderungsantrag einstimmig beschlossen.


 
 

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