Auszug - Belegung von Sporthallen als Erstaufnahmeeinrichtungen von Flüchtlingen   

 
 
46. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
TOP: Ö 4
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Mi, 18.11.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:10 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Heinrich-Mann-Schule
Ort: Gerlinger Straße 22, 12353 Berlin
 
Beschluss

Durch die gut organisierten Ausweichmöglichkeiten für den Schul- und Vereinssport, kann Herr BzStR Rämer von einer den Umständen entsprechenden zufriedenstellenden Situation berichten

Durch die gut organisierten Ausweichmöglichkeiten für den Schul- und Vereinssport, kann Herr BzStR Rämer von einer den Umständen entsprechenden zufriedenstellenden Situation berichten. Trotz der Abstriche, welche die Vereine teilweise machen müssen, herrscht eine hohe Solidarität, welche diese Organisation erst möglich macht. Die Meldung weiterer Hallen gestaltet sich schwierig, weil die übrigen Hallen des Bezirkes überwiegend nicht den Kriterien des LAGeSo und denen des Bezirksamtes entsprechen. Dies stellt jedoch keine Garantie dafür dar, dass keine weiteren Standorte gemeldet werden müssen. Derzeit kann auch keine Auskunft darüber erteilt werden, über welchen Zeitraum die belegten Hallen genutzt werden.

 

Frau BV Klein erkundigt sich nach der Situation bezüglich der Ausstattung der Unterkünfte, weil allgemein bekannt ist, dass die Ressourcen (z. B. Doppelstockbetten) teilweise knapp sind. Auch möchte sie wissen, wie viele Kinder es in den Unterkünften gibt. Herrn BzStR Rämer liegen keine detaillierten Kenntnisse bezüglich der Ausstattung vor. Ebenfalls kann er keine konkrete Anzahl zu den aufgenommenen Kindern mitteilen, da die Kinder in den Willkommensklassen nicht ausschließlich aus den Unterkünften im Bezirk kommen. Es gilt jedoch die Faustregel, dass sich der Anteil der Kinder je Unterkunft auf etwa 20 % beläuft. Frau BV Lanske fragt ebenfalls bezüglich der Ausstattung, ob die Kapazitäten der sanitären Anlagen ausreichen. Herr BzStR Rämer schildert, dass die Kapazitäten in den Doppelstocksporthallen automatisch höher sind und in der Regel ausreichen. Insgesamt sind ihm bisher keine Ausfälle bekannt. Hinsichtlich zusätzlicher Sanitärcontainer kann er bestätigen, dass diese derzeit schwer zu beschaffen sind. Für die Geflüchteten, welche in der Jahn-Sporthalle untergekommen sind, sollten ursprünglich die Räumlichkeiten des Columbiabades geöffnet werden. Die Nutzung war durch das LAGeSo gewünscht worden, die Berliner Bäder-Betriebe erhielten diese Information jedoch zu spät und hatten die Anlagen bereits winterfest gemacht. Laut der Liste der Berliner Unterbringungsleitstelle des LAGeSo sind aktuell etwa 800 geflüchtete Menschen in Neukölln untergebracht. Diese Liste ist ausschlaggebend für die Ausstattung der Bezirke, was sich für Neukölln insofern nachteilig erweist, dass hier bisher die niedrigste Anzahl zu verzeichnen ist. Diese Zahl enthält jedoch nicht jene Menschen, die bei ihrer Familie oder Freunden leben und trotzdem Angebote und Leistungen des Bezirks in Anspruch nehmen. Bezüglich der ehemaligen Unterkunft im Mariendorfer Weg ergänzt Herr BzStR Rämer, dass diese momentan als Kältehilfeeinrichtung genutzt wird.    

 

Frau BV Helm bezieht sich auf die Aussage, dass sich eine eventuelle Meldung weiterer Sporthallen als problematisch darstellt und fragt, inwiefern. Herr BzStR Rämer antwortet, dass sich die Situation hinsichtlich des Schul- und Vereinssports verschärfen würde, weil es nicht mehr viele Ausweichmöglichkeiten gibt und sich damit verbunden höchstwahrscheinlich auch die derzeit hohe Solidarität der Vereine negativ verändern würde. Er erwähnt in diesem Zusammenhang, dass es im Bezirk auch große private Sporthallen gibt, welche sich aber in Privatbesitz befinden und somit nicht beschlagnahmt werden können. Frau BV Blumenthal fragt, ob damit auch die Sporthallen der Privatschulen ausgenommen sind. Herr BzStR Rämer antwortet, dass hier keine Kenntnis über die Rechtslage vorliegt.

 

Herr BV Licher möchte wissen, ob seitens der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eine Änderung der Beschulungsform zur Inhouse-Variante angedacht ist. Herr BzStR Rämer berichtet, dass dies grundsätzlich nicht vorgesehen ist. Einzig in Bezug auf die Unterkunft am Tempelhofer Feld gibt es wohl Überlegungen dahingehend, weil der Bedarf an Schulplätzen hier enorm ist und eine Versorgung durch die angrenzenden Bezirke (Tempelhof-Schöneberg, Friedrichshain-Kreuzberg, Neukölln) nur zum Teil stattfinden kann. Er verweist in diesem Zusammenhang auf eine gemeinsame Bezirksamts-Sitzung der Anreinerbezirke am 24.11.2015, in der die Thematik unter anderem besprochen werden soll. In Neukölln gibt es aktuell 52 Willkommensklassen. Personen, die sich nicht mehr im schulpflichtigen Alter befinden, nehmen Kurse der Volkshochschule in Anspruch. Herr BD Glücklich fragt zum Thema Beschulung der Kinder am Tempelhofer Feld nach entsprechenden Lehrkräften. Herr BzStR Rämer vermutet, dass wie bei den Willkommenklassen auch, zusätzliche Lehrkräfte eingestellt und keine bereits verpflichteten abberufen werden. Frau BV Blumenthal und Frau BV Lanske möchten wissen, wie die Inhouse-Beschulung eingeschätzt wird und inwiefern im Rahmen der Betreuung eventuell Jugendverbände einbezogen werden können. Herr BzStR Rämer geht davon aus, dass es sich bei einer eventuellen Inhouse-Beschulung wie bei den Willkommensklassen verhält, wo die Schüler*innen nach einer bestimmten Zeit in Regelklassen übernommen werden. Spätestens dann würden sie also Schulen besuchen müssen. Aus pädagogischer Sicht wird die Variante als weniger effektiv angesehen. Falls der Fall eintritt, muss es natürlich zwingend eine zusätzliche Betreuung geben.

 

Frau BV Lanske fragt, ob eine Bebauung des Tempelhofer Feldes auf der Neuköllner Seite geplant ist. Herr BzStR Rämer gibt die Auskunft, dass dies bisher nicht debattiert wurde, temporäre Unterkünfte aber angedacht wären. Gemäß des damaligen Volksentscheides gegen die Bebauung des Tempelhofer Feldes müsste es sich um fliegende Bauten handeln, was sich immerhin positiv auf eine weitere Inanspruchnahme von Sporthallen auswirken könnte.

 

Herr BD Glücklich merkt an, warum die Belegung nicht anhand der Kapazitäten der einzelnen Bezirke bemessen wird. Es würde eine unsolidarische Haltung der Bezirke untereinander wahrgenommen werden, indem teilweise „Schrottimmobilien“ gemeldet werden. Hier müsse der Senat seines Erachtens härter durchgreifen.  

 

Herr BD Augustin nimmt Bezug auf die Liste der Berliner Unterbringungsleitstelle und den Fakt, dass Neukölln laut dieser die wenigsten Menschen unterbringt. Er fragt, welche Maßnahmen das Bezirksamt ergreift, um die Dunkelziffer zu erfassen bzw. wie es sich hier mit der Residenzpflicht verhält. Herr BzStR Rämer antwortet, dass Berlin als Stadt und Kommune in einem gesehen wird und diese Ziffer somit darüber nicht erfassbar ist. Das Bezirksamt versucht jedoch, Indikatoren zu bilden, über die eine Ableitung möglich ist (z. B. Statistik zur Herkunft). Für die Abteilung Bildung, Schule, Kultur und Sport kann er sagen, dass die regionale Schulaufsicht oder auch die Volkshochschule aktuell versuchen  herauszufinden, wo die Schüler*innen/Nutzer*innen gemeldet sind.


 
 

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