Auszug - Vorstellung des Leitfadens Schillerpromenade  

 
 
36. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.03.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Zunächst erklärt Herr BzStR Blesing, dass eine Broschüre erstellt wird, von der jedem Ausschussmitglied in der nächsten Sitzung ein Exemplar zur Verfügung gestellt wird

Zunächst erklärt Herr BzStR Blesing, dass eine Broschüre erstellt wird, von der jedem Ausschussmitglied in der nächsten Sitzung ein Exemplar zur Verfügung gestellt wird.

 

Herr Göres erklärt einleitend, dass es eine Erhaltungsverordnung bereits seit 1996 gibt. Es stellt sich die Frage, warum nunmehr ein Leitfaden nötig ist. Die Gründe lägen darin, dass zunächst damit der Bestand der dortigen Gebäude aktualisiert werden konnte und zudem für die Schillerpromenade Ansatzpunkte für eine rechtssichere Beurteilung bei entsprechenden Anträgen zu erhalten. Der Leitfaden wird im April in getrennten Informationsveranstaltungen (Eigentümer/ Gewerbetreibende und Anwohner/ Mieter) vorgestellt.

 

Frau Tell stellt das entsprechende Büro vor und zeigt anhand der Präsentation zunächst das Gebiet, das die Erhaltungsverordnung umfasst. Zudem erklärt sie kurz einige Daten zur historischen Entwicklung des Kiezes. Dazu definiert sie, was die Erhaltungssatzung umfasst und welche rechtlichen Möglichkeiten die Erhaltungssatzung offeriert. Sie unterstreicht dabei klar, dass der Leitfaden kein Rechtsmittel ist.

 

Das Büro Imke Woelk und Partner Architekten, das die Untersuchung durchgeführt hat, stellt die Untersuchungsergebnisse vor. Es wird erklärt, was und mit welcher Methode untersucht wurde. So wird dargelegt, dass das Büro in drei Maßstabsebenen an das Gebiet herangegangen ist. Man hat bis in jedes einzelne Haus untersucht, um zu schauen, welche Gebäudestrukturen vorherrschen, um eine Matrix für eine Fassadenbewertung zu entwickeln. Das Ergebnis ist unter anderem, dass die historischen Fassadenelemente (Stuck, Dachrückbau etc.) zumeist verschwunden sind. Zudem wurden die Straßenfassadenabwicklungen aufgenommen und ausgewertet. Hier wurden Kriterien erarbeitet, was zu rekonstruieren wäre und was verbessert werden müsste. Es wurden Erdgeschosse und Dachgeschosse kartiert und überprüft, was bereits ausgebaut wurde, um auszuwerten, was neu erstellt wurde und was weiterhin umgesetzt werden könnte. Als Beispiel wird angeführt, dass in den gründerzeitlichen Quartieren das Erdgeschoss meist als Gewerbe genutzt wurde, wogegen die neueren Quartiere eher in Hochparterre erbaut sind. Das Büro gibt hier den Hinweis, dass es mehr ebenerdige Nutzung geben sollte, um ebendiese Mischnutzung zu erhalten. Zuletzt wurde die Fassadengestaltung ausgewertet, hier vor allem die Dachsituationen und Sockelzonen und auch hier Leitlinien entwickelt.

 

Frau Fuhrmann fragt nach der Erdgeschosszone und möchte wissen, ob geschaut wurde, ob der ganze Sockel damals mit Geschäften belegt war. Hauptsächlich waren es Geschäfte, es ist jedoch zu sehen, dass dies in Richtung Westen abnimmt.

 

Herr Jendralski fragt, ob untersucht wurde, welche Heizungsmöglichkeiten dort vorherrschen, was verneint wird.

 

Herr Fischer fragt, was in der praktischen Arbeit aus dem Leitfaden entnommen wird. Frau Tell erklärt, das alles, was untersucht wurde, als Orientierung gelten soll. Es handelt sich um ein Regelwerk, das auch dazu dient, Willkür zu vermeiden. Es hat jedoch nur eine gestalterische Empfehlung  und keinen Rechtscharakter. Letztlich gibt es Möglichkeiten, Dinge zu fordern oder zu verbieten, es wird jedoch in jedem Einzelfall eine Lösung zusammen mit dem Eigentümer gefunden.

 

Herr Scharmberg ist der Auffassung, dass sich das Äußere nicht sehr viel verändert hätte, sondern vieles nur anders genutzt würde.

Frau Tell unterstreicht, dass man nunmehr  entsprechende Regularien zur rechtssicheren Umsetzung erhalten hat. Der Leitfaden wird in der 12. Kw. gedruckt und sodann an die Eigentümer versandt.

 

Da keine weiteren Fragen bestehen, wird der TOP geschlossen.


 
 

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