Auszug - Gefahrenstelle auf der Hermannbrücke beseitigen  

 
 
26. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verkehr und Tiefbau
TOP: Ö 7
Gremium: Ausschuss für Verkehr und Tiefbau Beschlussart: mit Änderungen im Ausschuss beschlossen
Datum: Mi, 18.02.2015 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0712/XIX Gefahrenstelle auf der Hermannbrücke beseitigen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKEVerkehr und Tiefbau
  Scharmberg, Peter
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Herr Scharmberg bittet die Fraktion der Linken, mitzuteilen, wie nun mit dem Antrag umgegangen werden solle

Herr Scharmberg bittet die Fraktion der Linken, mitzuteilen, wie nun mit dem Antrag umgegangen werden solle. Frau Fuhrmann begründet den Antrag und deklariert, einen Änderungsantrag stellen zu wollen. Hierfür soll der Absatz: „Die BVG wird aufgefordert, statt des breiten die Hälfte des Gehweges einnehmenden Wartehäuschen ein den Durchgang nicht hinderndes Modell aufzustellen. Dies betrifft insbesondere die Ostseite in Fahrtrichtung Hermannlatz.“ gestrichen werden. Sie legt dar, wie man Ihrer Auffassung nach den Fußweg verbreiten könnte. 

Herr Huwe erinnert, dass die westliche Seite der Hermannbrücke durch den Neubau bereits entzerrt ist. Herr BzStR Blesing bestätigt dies, der Bauantrag ist gestellt. Herr Huwe legt zur östlichen Seite dar, dass die BVG dort selbstständig nichts verändern darf, weil es sich um ein Brückenbauwerk handelt, für das die Brückenverwaltung zuständig ist. Es gibt nur die Genehmigung für eine transportable Wartehalle, die umgesetzt wurde. Aus Sicherheitsgründen ist festzustellen, dass die Gegebenheiten eine Änderung nicht hergeben, zumal sicherheitstechnisch keine Bedenken gegen die jetzige Situation bestehen.  Die BVG stellt zudem immer häufiger fest, dass Passanten auf die Straße treten, um zu gucken, wann der Bus kommt. Das ist nicht zu verhindern, auch nicht mit breiteren Gehwegen. Die BVG kann die Verlegung gern nochmals prüfen, aber die einzige Alternative wäre, die Wartehalle ganz zu entfernen. Das bedeutet für die Fahrgäste, dass diese einen längeren Weg in Kauf zu nehmen. Dies ist eigentlich nicht im Servicegedanken der BVG verankert, aber sofern dies bezirklich gewünscht ist, kann dies umgesetzt werden.

 

Frau Fuhrmann weist nochmals ausdrücklich auf die Situation vor Ort hin. Sie spricht sich für eine Prüfung aus. Frau Manteuffel stört sich an dem Begriff der Gefahrenstelle. Ihrer Auffassung nach müsste dies erst einmal juristisch festgestellt werden, was auch eine Interessenabwägung umfasst. Ihr sei nicht bekannt, dass dort je etwas passiert sei, sie sehr dort keine Gefahr, zumal es in Berlin weitaus engere Bushaltestellen als diese gäbe.

 

Herr Scharmberg stimmt dem zu. Er plädiert dafür, dass als allerletzte Möglichkeit die Haltestelle abgebaut werden müsste. Herr Huwe führt nochmals an, dass die BVG äußerst ungern Wartehallen abräumt, wenn dies jedoch so beschlossen wird, dann wird das umgesetzt. 

Es wird der Vorschlag gemacht, eine längere, aber schmalere Variante eines Wartehäuschens dort zu installieren. Herr Huwe lehnt dies ab, da es genormte Wartehallen gibt und ein Eigenbau nicht aufgestellt werden darf. An dem Baukörper „Brücke“ darf die BVG auch nichts verändern, das ist eine Senatsvorgabe.

 

Herr Scharmberg macht den Vorschlag, den ersten Absatz des Antrages zu beschließen, Herr Huwe soll prüfen und dann ein Ergebnis mitteilen.

 

Im Ergebnis wird der Änderungsantrag mit einer Enthaltung von Frau Manteuffel der CDU Fraktion beschlossen.

 


 
 

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