Auszug - Interne Weisungen des Jobcenters Neukölln  

 
 
31. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 4
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: im Ausschuss abgelehnt
Datum: Di, 08.07.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:20 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
0871/XIX Interne Weisungen des Jobcenters Neukölln
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:LINKESozial
  Schoenthal, Eva-Marie
Drucksache-Art:AntragBeschlussempfehlung - 2. Lesung
 
Beschluss

Frau Hall-Freiwald teilt mit, dass der Antrag, da inhaltlich erledigt, zurückgezogen wird

Der von den Fraktionen der Piraten und Die Linke eingebrachte Antrag wird von Herrn Posselt begründet.

Demnach sind im Gegensatz zur Agentur für Arbeit Weisungen des Jobcenters nicht einseh- und damit nicht nachvollziehbar. Idealerweise sollten diese online zur Verfügung stehen. Herr Zaech schließt sich den Ausführungen an.

 

Die Vorsitzende übergibt das Wort an Herrn Hansen. Dieser berichtet dem Ausschuss, dass er das System Vertretern der Linken vorgestellt hat. Die entscheidende Frage ist, worauf die Bürger_innen Anspruch im Sinne des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) haben. Das Jobcenter untersteht in Bundesthemen der Agentur für Arbeit, welche bereits über 12.000 Din A4 Seiten online verfügbar hält. Der Anteil der Weisungen, welche nicht verfügbar sind, ist minimal. Das IFG wird nach Aussage von Herrn Hansen im Jobcenter vorbildlich umgesetzt und erläutert dies beispielhaft. Die Trägerversammlung ist zudem in alle grundsätzlichen Entscheidungen eingebunden. Auch muss die Möglichkeit bestehen, abzuwägen, ob ein öffentliches Interesse besteht oder nicht. Das Jobcenter kommt hierbei seinen gesetzlichen Verpflichten nach.

 

Herr BzStR Szczepanski berichtet, dass er sich mit Herrn Hansen dahingehend verständigt habe, dass alle Weisungen, welche direkt Leistungsempfänger_innen und deren Umfeld betreffen, veröffentlich werden.

 

Nach kurzer Debatte im Ausschuss bittet die Vorsitzende um Abstimmung des Antrags. Bei 3 Ja-Stimmen (keine Enthaltungen) wird der Antrag mehrheitlich abgelehnt.

 

 


 
 

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