Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - B-Plan XIV-256-2, XIV-256-3 ("Mohriner Allee/ Am Kienpfuhl")-Geltungsbereichsänderung/Planinhaltsänderung
Herr Groth stellt dar, dass der Ausgangspunkt der Bebauungsplan 256-2 ist. Der ursprüngliche Geltungsbereich wurde aufgestellt, um Straßen zu planen, die jetzt nicht mehr gebaut werden. Die Teilung bewirkt, dass der Bebauungsplan 256-3 einen Teil aufnimmt. Der Bebauungsplan 256-2 hatte jedoch auch Mängel in der Rechtskontrolle. Der dortige Parkplatz ist zeitlich nicht festsetzbar. Insofern wurde der Parkplatz auch als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt, hat jedoch so lange er genutzt wird, Bestandsschutz.
Herr Wewer fragt nach der aufgeführten, ungeklärten Altlastensituation. Herr Groth erklärt, dass im Bereich des Parkplatzes eine Altlastenverdachtsfläche besteht, die der Bezirk als ungefährlich eingestuft hatte. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt hatte innerhalb des Rechtskontrollverfahrens eine anderweitige Auffassung, so dass der Eigentümer zunächst eine Untersuchung durchführen muss.
Im Ergebnis wir der Bebauungsplan zur Kenntnis genommen.
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