Auszug - Vorstellung des Gutachtens zu den Wirkungen des Milieuschutzes   

 
 
29. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 2
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 10.06.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 19:34 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Herr Blesing führt eingangs an, dass im Zuge der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2014/ 2015 eine Diskussion stattfand, inwieweit man mit einer Untersuchung feststellen kön-ne, ob Milieuschutz im Reuterkiez sinnvoll sei

Herr Blesing führt eingangs an, dass im Zuge der Haushaltsberatungen zum Doppelhaushalt 2014/ 2015 eine Diskussion stattfand, inwieweit man mit einer Untersuchung feststellen könne, ob Milieuschutz im Reuterkiez sinnvoll sei. Für diese Untersuchung wurden sodann 10.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das Stadtentwicklungsamt hat eine Ausschreibung vorbereitet und die Entscheidung fiel auf das Büro LPG. 

 

Herr Schröder stellt sich und Herrn Drescher kurz vor und beschreibt die Arbeit des Büros. Er deutet an, dass Milieuschutz in den Fokus der Debatte geraten sei. Herr Schröder erklärt, dass die Expertise darauf beruht, dass die Baugenehmigungsakten der Jahre 2012/2013 in diesem Gebiet zur Verfügung gestellt und untersucht wurden. Sodann stellen er und Herr Drescher die Expertise anhand einer Powerpräsentation vor.

 

Im Ergebnis erklären die Referenten, dass Aufwertungspotential, Aufwertungsdruck und Verdrängungspotential in verschiedener Ausprägung vorhanden sind, eine Verdrängung vermutet wird und ein Zusammenhang zwischen Infrastruktur und Bewohnerschaft besteht. Ein direkter Einfluss auf die Miethöhe mithilfe des Milieuschutzes sei aber nicht  gegeben. Die Beeinflussung der Miete sei z. B. über Ausstattungsstandards möglich. Eine Einzelfallprüfung der Wohnwertstandards in den Wohnungen war jedoch nicht möglich.

 

Herr Biedermann bedankt sich für den Vortrag und gibt die Möglichkeit von Verständnisfragen:

 

Es wird gefragt, ob insgesamt acht Quartale untersucht wurden, was Herr Schröder bestätigt.

Herr Jendralski möchte wissen, ob die aufgeführten Kriterien: Anpassung an den Vollstandard, Anbau 1. Balkon, Anbau Aufzüge, energetische Sanierung einer Luxussanierung entsprechen? Kann man zudem nach der EneV die energetische Sanierung verbieten, obwohl man einen Energiepass braucht?

Herr Schröder erklärt, dass es sich um normalen Standard handelt und er diese Kriterien nicht als Luxussanierung definiert. In der energetischen Sanierung habe er die Erfahrung gemacht, dass Eigentümer den Begriff eher dazu nutzen, um wert zu steigern, nicht um tatsächlich energetisch zu sanieren und damit die Heizkosten zu senken.

Herr Biedermann fragt, ob auch der Bestand von Ferienwohnungen untersucht wurde, was Herr Drescher verneint.

Herr Morsbach fragt zur adäquaten Infrastrukturnutzung, ob das bedeuten würde, dass ein Zuzug von Kindern nicht förderlich sei. Herr Schröder erklärt, wenn weitere Familien in ein Quartier ohne ausreichende Infrastruktur zuziehen, wird die vorhandene Infrastruktur überlastet. Insoweit sollte die Zusammensetzung der bisherigen Struktur erhalten bleiben. Er weist darauf hin, dass dies im Bezirk Pankow genau die Argumentationskette sei.

 

Herr Jendralksi bittet, das Thema in der ersten Septembersitzung nochmals aufzurufen, damit die Fraktionen über die Sommerpause Zeit haben, sich mit dem Gutachten explizit auseinanderzusetzen.

 

Frau Draeger fragt, ob Aussagen darüber getroffen werden können, wie die Zusammensetzung der Struktur mit einer Erhaltungssatzung zu erhalten ist? Gibt es Erkenntnisse, ob der Druck auf umliegende Bereiche wächst, wenn man in einem nur kleinen Gebiet eine Erhaltungssatzung festsetzt?

Herr Schröder erklärt, dass dies schwierig zu beantworten ist, man muss erst die Einkommensstruktur in einem Gebiet herausfinden. Dies ist in der tatsächlichen Umsetzung schwer messbar. Die Antragsteller stellen zudem nach Genehmigungsfähigkeit den Antrag und lassen sich dann beraten. Verdrängungsprozesse in andere Bereiche seien nicht zu beobachten. Dennoch ist Herr Schröder persönlich der Auffassung, dass eine Erhaltungssatzung ein großräumigeres Gebiet umfassen sollte.

 

Frau Fuhrmann erklärt, es gäbe auch viele Nebeneffekte der Sanierung und Neubau wie die Androhung des Vorverkaufrechtes, den Abriss des Nachkriegswohnungsbaus, die Umwandlung in Eigentumswohnungen. Sie sieht Milieuschutz als kleines Mittel an, das eingeführt werden sollte.

Herr Biedermann erklärt, dass seine Fraktion der Untersuchung skeptisch gegenüber stand und er sich daher umso mehr über die Weiterfassung und die Ergebnisse freut. Frau Fuhrmann fragt, inwiefern ein zusätzlicher Personalmehrbedarf für eine umfangreiche Unter-suchung besteht?

Herr BzStR Blesing erklärt, dass es außer Frage steht, dass hier Personal gebraucht wird. Er erinnert, dass das BA Neukölln grundsätzlich sehr schlank aufgestellt ist und das Stadt-entwicklungsamt zudem eines der kleinsten des Landes Berlin ist. Der Umfang für zusätzliches Personal wäre jedoch zu untersuchen. Herr Blesing verweist auch auf die VZÄ Problematik. Insoweit müssen eine politische Absichtserklärung sowie eine diesbezügliche Beschlussfassung letztlich vorhanden sein. Der Senat wird dem Bezirk kein zusätzliches Personal geben. Dies muss dann die BVV wollen und beschließen. Eine weiterführende Studie (gem. BauGB) würde nach den Angaben von Herrn BzStR Blesing in etwa 35.000 Euro kosten.

 

Herr Dobberke erklärt, er fühlt sich durch die Studie bestärkt, da expliziert genannt wurde, dass Milieuschutz gegen steigende Mieten nicht wirksam ist. Insoweit gilt es, den Nutzen gegen den personellen und finanziellen Aufwand abzuwägen. Er schlägt vor, die Sommer-pause zu nutzen, um die Studie in den Fraktionen auszuwerten. Die CDU Fraktion wird dann zu Ergebnissen kommen. Er erinnert, dass viele baurechtliche Dinge nicht versagungsfähig erscheinen. Die Studie hat nun zwei Möglichkeiten aufgezeigt und die BVV muss dann entscheiden, welchen Weg man gehen wird. Herr Biedermann sagt zu, die Ergebnisse der Studie im September nochmals auf die TO zu nehmen. Er fragt Herrn Blesing, ob er Kenntnis davon habe, dass der Senat unter anderem dem Bezirk Mitte Geld für eine Untersuchung zugesagt hat. Herr BzStR Blesing konstatiert, dass das wohl zutrifft, von Personal aber nirgends die Rede war.

Herr Morsbach erklärt, dass seine Fraktion an die Untersuchung ergebnisoffen heran-gegangen sei und diese daher erst einmal keine Aussage treffen wird.

 

Herr Wewer führt an, dass er dem Ergebnis entnimmt, dass es doch Luxusmodernisierungen gibt. Das wurde durch den Bezirk immer dementiert.  Er sieht jedoch, dass nur eine geringe Anzahl an Anträgen untersucht werden konnte und es logisch ist, dass diese keine Auswirkung auf den Mietzins haben kann. Es sollte daher ganz Nordneukölln in die Betrachtung einbezogen werden.

 

Herr Jendralski fragt, ob die Sanierung von Öfen eigentlich auch verhindert werden müsste, was Herr Schröder verneint, da Sammelheizungen mittlerweile zum Allgemeinstandard gehören, insofern sind diese Sanierungen auch im Milieuschutzgebiet nicht zu verhindern.

 

Herr Biedermann bedankt sich für die Vorstellung und vertagt das Thema bis September.

 

 

Herr Groth richtet abschließend explizit nochmals den Dank an das Büro LPG und betont, dass er das Gutachten als hervorragend empfindet.

 


 
 

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