Auszug - Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Halbjahr 2013  

 
 
25. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 8.1
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: zur Kenntnis genommen (Beratungsfolge beendet)
Datum: Mi, 29.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:00 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0794/XIX Mitteilung von über- und außerplanmäßigen Ausgaben im 1. Halbjahr 2013
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BzBm/FinBzBm/Fin
   
Drucksache-Art:Vorlage zur KenntnisnahmeVorlage zur Kenntnisnahme
 
Beschluss

Herr Morsbach

In der anliegenden Nachweisung werden die bis zum 30.06.2013 zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben dargestellt. Sie werden der Bezirksverordnetenversammlung auf Grund der Bestimmungen in  § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO mitgeteilt. Die nachträgliche Genehmigung der bis zum Jahresabschluss tatsächlich geleisteten Ausgaben und eingegangenen Verpflichtungen durch die Bezirksverordnetenversammlung wird nach § 37 Abs. 7 und § 38 Abs. 1 Satz 2 LHO unverzüglich nach dem Abschluss der Bücher eingeholt werden.

 

Gegenüber der Gesamtbewilligung über- und außerplanmäßiger Ausgaben ist ein Haushaltsausgleich durch Sperren bei verfügbaren Haushaltsansätzen bzw. durch Mehreinnahmen sichergestellt.

Die Bewilligungen entsprechen der bisherigen Entscheidungspraxis der Senatsverwaltung für Finanzen und sind vom Bezirk entsprechend dem geltenden Haushaltsrecht und der ihm übertragenen Eigenverantwortung – auch hinsichtlich notwendiger Gestaltungsspielräume in künftigen Haushaltsjahren – entschieden worden.

 

Auswirkungen auf den Haushaltsplan und die Finanzplanung:

 

a)     Auswirkungen auf Einnahmen und Ausgaben:

keine, die zugelassenen über- und außerplanmäßigen Ausgaben erhöhen nur formal die Ausgabeermächtigungen des Bezirkshaushaltsplanes um 5.202.634,52 €.

 

b)     Personalwirtschaftliche Auswirkungen:

keine

 

Die Vorlage wird einstimmig zur Kenntnis genommen.


 
 

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