Auszug - Bericht über die Situation der MAE-Kräfte in den Jugendverkehrsschulen  

 
 
25. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Bildung, Schule und Kultur
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Bildung, Schule und Kultur Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 14.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:10 - 18:30 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Der "Berliner Aktionsplan zur Einbeziehung ausländischer Roma" wird verteilt

Frau BzStRin Dr. Giffey berichtet, dass der Einsatz von MAE-Kräften und FAV-Kräften (Förderung von Arbeitsverhältnissen) für die Jugendverkehrsschulen (JVS) durch den Verein zur Förderung der JVS Neukölln e. V. in Abstimmung mit dem Jobcenter Neukölln selbst organisiert wird. Bis zum 30.11.2013 waren 10 MAE-Kräfte in den JVS eingesetzt. 15 MAE-Kräfte wurden über das Jobcenter Neukölln beantragt und sollen ab 01.03.2014 ihre Tätigkeit aufnehmen. Sechs FAV-Kräfte sind zunächst bis zum 28.02.2014 eingesetzt, sollen jedoch ab 01.03.2014 einen Anschlussvertrag erhalten. Somit werden ab März 2014 insgesamt 21 Kräfte in den JVS beschäftigt sein.

 

Für die Leitung der JVS ist noch keine nachhaltige Lösung in Sicht. Frau BzStRin Dr. Giffey wünscht sich mehr Engagement der Polizei. Herr Poschadel, Verkehrssicherheitsberater im Abschnitt 55, stimmt dem zu. Jedoch seien der Polizei Grenzen gesetzt, da sie u.a. keinen Schlüssel und somit keinen regelmäßigen Zugang zum JVS-Gelände habe. Herr Poschadel regt darüber hinaus längere Öffnungszeiten der JVS in den Sommermonaten an. 

 

Frau BzStRin Dr. Giffey sagt zu, mit dem Leiter der JVS, Herrn Müller, das Gespräch zu suchen. Des Weiteren wird sie die angesprochenen Punkte im Vorstand des Vereins zur Förderung der JVS thematisieren.

 

Auf Nachfrage von Frau BV Klein, ob der Bezirk den JVS Gelder für kaputte Materialien, z.B. Fahrräder, zur Verfügung stellen kann, antwortet Herr Richert, dass die Jugendverkehrsschule ab 2014 KLR-technisch beim Schulamt angesiedelt ist. Der Ersatz von Materialien ist allerdings nicht geregelt. Frau BzStRin Dr. Giffey entgegnet, dass Mittel im Haushalt eingestellt werden können, wenn es dringend notwendig sei. Darüber müsste dann auch die BVV beschließen.

 

 

 


 
 

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