Auszug - Mitteilungen der Verwaltung  

 
 
16. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Verwaltung und Gleichstellung
TOP: Ö 6
Gremium: Ausschuss für Verwaltung und Gleichstellung Beschlussart: erledigt
Datum: Mo, 13.01.2014 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 17:50 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

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  • Der Bezirksverordnete Mahlo hat der Kulturstiftung Schloss Britz angeboten, einen Mercedes-Oldtimer Baujahr 1929 als Schenkung zur Verfügung zu stellen. Um dieses Fahrzeug auf dem Gutshof ausstellen zu können, wäre in Verlängerung der Kutschengarage der Anbau einer weiteren Garage mit Glasfront erforderlich. Der Kostenumfang wird auf etwa 20.000 ? geschätzt.

 

Das Bezirksamt ist geneigt, das Angebot anzunehmen. Es würde die Attraktivität des Standorts erhöhen und sowohl in museumspädagogischer als auch historischer Hinsicht eine Bereicherung des Gutshofensemble darstellen. Da der Gutshof nach seinen adligen Besitzern auch bürgerliche Eigner hatte, die mit Sicherheit über ein Auto verfügten, könnten mit dem Oldtimer die verschiedenen Epochen des Gutshofs gut veranschaulicht werden.

 

Bei Widerspruch der Fraktion der Linken wird der Vorgang vom Ausschuss wohlwollend zur Kenntnis genommen.

 

  •    Im Rathaus Neukölln befindet sich ein ca. 152 m² großer Tiefkeller entlang der Schönstedtstraße unterhalb der Kassenräume. Die Kellerräume wurden bis 1922 als städtischer Weinkeller bzw. als Fasskeller genutzt. Im Juli 1922 wurde der ca. 5,10 m hohe Raum durch eine Zwischendecke Zwecks der Erweiterung der Fasskellerräume geteilt. Danach verliert sich die Spur der Nachnutzung. Im oberen Raum derzeit das Möbellager untergebracht.

 

Der Tiefkeller befindet sich ca. 4,10 m unter dem Straßenniveau, so dass der Kellerfußboden regelmäßig im Grundwasser steht. Da die hieraus resultierenden Bauschäden auch die Standsicherheit des Gebäudes erheblich gefährden können, soll eine wasserundurchlässigen Betonwanne eingebaut werden. Eine 25 cm dicke Bodenplatte soll zukünftig mit 70 cm hohen seitlich umlaufenden Wänden einen wasserundurchlässigen Trog bilden, der ähnlich wie ein Schiffsrumpf das Eindringen von Grundwasser verhindert. Dieser muss jedoch konstruktiv durch Verzahnungen mit dem Bestandsmauerwerk gegen Auftrieb gesichert werden. Die vorhandenen tragenden Stützen aus Stahl und Mauerwerk werden abschnittweise abgerissen und durch neue Mauerwerkspfeiler auf der wasserundurchlässigen Bodenplatte ersetzt. Der Kellerraum erhält einen neuen Zugang vom Flur. Der alte Zugang wird zugeschüttet. Die Gesamtbaukosten betragen voraussichtlich 200.000 ?.

 

  • Die ehemaligen Reichsheimstätten sind Teil der Neuköllner Wohngeschichte und verstehen sich als eine besondere Form der Wohnraumförderung in Berlin. Durch niedrige Erbbauzinsen für das Erbbaurecht wird den Siedlerinnen und Siedlern der Zugang zu einem Eigenheim ermöglicht. Mit jeweils siedlungsspezifischen Bebauungs- und Gestaltungsrichtlinien sollen die individuellen Strukturen der Kleinsiedlungen gesichert und vor willkürlichen Veränderungen geschützt werden. Die aktuell geltenden Bebauungs- und Gestaltungsrichtlinien gehen auf das Jahr 1992 zurück und sollen jetzt an heutige Wohnstandards angepasst werden. Die Möglichkeit einer zusätzlichen Bebauung der sehr großen Grundstücke wird es aber weiterhin nicht geben. Der Entwurf wurde den Siedlerinnen und Siedlern im Dezember 2013 vorgestellt. Nun wird ab Ende Januar von einer aus Vertretern der Siedlungsvorstände und Fachämtern des Bezirksamtes bestehenden Arbeitsgruppe eine abgestimmte Fassung erarbeitet.

 

Bei den Kleinsiedlungen handelt es sich um eine äußerst privilegierte, von der Allgemeinheit subventionierte Wohnform. Normale Erbbaurechte erfordern einen Erbbauzins in zehnfacher Höhe. Als Grundstückseigentümer legt das Bezirksamt insoweit durchaus Wert darauf, dass die der Bewahrung des Siedlungscharakters dienenden Vorgaben hinsichtlich der Nutzung und Bebauung auch eingehalten werden. Die Siedlungen werden zweimal im Jahr begangen. Anders als mit der Pflege und des Erhalts der Baudenkmäler ließen sich die geringen Erbbauzinsen und die sich allein schon daraus ergebenden niedrigen Kaufpreise auch nicht begründen. Gleichwohl sind die Richtlinien häufiger Anlass von Auseinandersetzung.

 


 
 

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