Auszug - Bericht: Hilfe zur ambulanten Pflege  

 
 
14. öffentliche Sitzung des Sozialausschusses
TOP: Ö 3
Gremium: Sozialausschuss Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 08.01.2013 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 18:55 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Wetzlar-Zimmer, 2. Etage, Raum A203
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Die Vorsitzende berichtet kurz, dass die Unregelmäßigkeiten in der ambulanten Pflege seit 2011 ein brisantes Thema sind und der Ausschuss hier den aktuellen Sachstand erfahren möchte

Die Vorsitzende berichtet kurz, dass die Unregelmäßigkeiten in der ambulanten Pflege seit 2011 ein brisantes Thema sind und der Ausschuss hier den aktuellen Sachstand erfahren möchte.

 

Frau Schoenthal übergibt das Wort zunächst an Herrn BzStR Szczepanski. Dieser berichtet einleitend, dass weiterhin Unregelmäßigkeiten bei der ambulanten Hilfe zur Pflege festzustellen sind, mithin keine spürbaren Verbesserungen vermeldet werden können. Im Dezember 2012 wurde zwischen der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales, neun Bezirken und zwei Pflegekassen eine Kooperationsvereinbarung mit dem Ziel geschlossen, Unregelmäßigkeiten bei der Leistungserbringung in den Bezirken schneller zu erkennen und die Handlungsspielräume zu vergrößern.

 

Aus Sicht des Bezirksamts Neukölln geht die Vereinbarung jedoch nicht weit genug und kann daher nur der erste Schritt bei der Bekämpfung von Pflegemissbrauch sein. Erforderlich wäre vielmehr ein baldiger Neuabschluss des Berliner Rahmenvertrages, um die Grundlage für eine wirksame Kontrolle zu schaffen.

 

Frau Röder ergänzt, dass der Bezirk versucht, durch Tiefenprüfungen Signale zu setzen. Es fehlen jedoch definierte Qualitätskriterien und die rechtlichen Rahmenbedingungen, um als Bezirk wirklich handlungsfähig zu sein. Die Verhaltensweise bestimmter Pflegeanbieter hat sich wenig bis gar nicht geändert. Da der Bezirk nicht Vertragspartner ist können bspw. keine Sanktionen verhängt werden. Der Bezirk wird in diesem Themenfeld weiter sichtbar bleiben, da unverminderter Handlungsbedarf besteht.

 

Frau Schoenthal dankt Frau Röder und gibt den Anwesenden die Möglichkeit, sich zum Thema zu äußern bzw. Fragen an die Verwaltung zu richten. Diese wurden eingehend beantwortet, kurz skizziert folgendes:

 

Auf Nachfrage, ob Sanktionen durch die Pflegekassen möglich seien, teilt Frau Röder mit, dass dies theoretisch möglich sei, die Pflegekassen jedoch im Schadensfall schwer einzubinden sind.

 

Die Frage, ob die Bezirke hier an einem Strang ziehen, muss durch Frau Röder verneint werden. Es sind zwar alle Bezirke betroffen und es findet ein überbezirklicher Austausch statt, jedoch ist die Handlungsweise der Bezirke wegen fehlender Vorgaben nicht einheitlich. Direkte Konsultationen finden nur zwischen einigen Bezirken statt.

 

Ob eine Häufung von Unregelmäßigkeiten bei einigen wenigen Dienstleistern oder über die gesamte Bandbreite vorzufinden sind, wird von Frau Röder dahingehend beantwortet, dass der Markt in Berlin bei rd. 600 Pflegediensten theoretisch gesättigt sei, die ambulante Pflege jedoch letztlich bei den PatientInnen hinter verschlossenen Türen stattfindet. Der Bezirk hat mit ca. 30 Geschäftsleitungen ernsthafte Gespräche geführt, bei 8 Pflegedienstleistern haben die Prüfungen zu Strafanzeigen geführt.

 

Auf Nachfrage, ob die Pflegedienste an einen Tisch gebracht werden können, führt Frau Röder aus, dass es bereits zwei Fachinformationsveranstaltungen gegeben habe und ein regelmäßiger Runder Tisch eingerichtet wurde. Die Teilnehmerzahl war zu Beginn sehr hoch, gleichwohl war feststellbar, dass als unseriös eingeschätzte Dienstleister nicht erschienen. An dieser Stelle muss jedoch auch deutlich gesagt werden, dass es eine Vielzahl an engagierten und korrekt arbeitenden Pflegediensten gibt. Herr BzStR Szczepanski ergänzt, dass der Bezirk Neukölln einer der Vorreiter bei der Bekämpfung des Pflegemissbrauchs ist, jedoch aufgrund des rechtlich komplizierten Dreiecksverhältnisses Patient – Pflegedienstleister – Träger der Sozialhilfe keine wirksamen Eingriffsmöglichkeiten für die Bezirke gebe. Hier ist der Senat gefordert.

 

Frau Schoenthal übergibt das Wort an Herrn Scholz. Herr Scholz berichtet über die aktuelle Entwicklung der Ausgaben. Für das Jahr 2012 kann im Bereich der ambulanten Hilfe zur Pflege ein Überschuss von rd. 1,8 Mio. € verzeichnet werden (d.h. Ausgaben um diesen Betrag niedriger als für das Jahr 2012 budgetiert).

 

Bedingt wird dies einerseits durch strukturelle Änderungen (Optimierung der internen Arbeitsabläufe und Bewilligungspraxis, z.B. bei Gutachten), andererseits durch einsetzende Steuerungserfolge. Hintergrund ist, dass das Sozialamt bei den Pflegestufen 1 bis 3 beispielsweise nur sehr begrenzte Möglichkeiten hat, Kosten zu steuern, da die Festlegungen der Pflegestufe durch den MDK getroffen werden. Bei der Pflegestufe 0 erfolgt keine Begutachtung durch den MDK, hier lagen in erster Linie Stellungnahmen der ambulanten Pflegedienste zu Grunde. Durch gezielte Prüfung bei in der Pflegestufe 0 erfasster hilfebedürftiger Menschen konnten Optimierungen hinsichtlich Art und Umfang der Pflegeleistungen realisiert werden. Infolgedessen wurde u.a. der eingangs erwähnte Überschuss erwirtschaftet.

 


 
 

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