Auszug - Kindstod: Aufklärung betreiben, nachhaltige Konsequenzen ziehen  

 
 
11. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 14.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: überwiesen
Datum: Mi, 26.09.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:31 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0343/XIX Kindstod: Aufklärung betreiben, nachhaltige Konsequenzen ziehen
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:SPD/CDUBA/JugGes
Verfasser:FraktionsvorsitzendeLiecke, Falko
Drucksache-Art:AntragVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

Antrag:

Der Antrag und der Änderungsantrag werden zusammen mit der Großen Anfrage lfd. Nr. 12.1 DRS.Nr.: 0340/XIX beraten.

 

Antrag:

 

  1. Alle notwendigen Maßnahmen im Rahmen seiner Kompetenzen und Zuständigkeiten zu treffen, um die Zusammenhänge, Abläufe und Ereignisse zwischen Jugendamt und Träger im Zusammenhang mit der Kindesmissbrauch aufzuklären.

 

  1. Hierzu soll eine Expertenkommission eingesetzt werden, die das Bezirksamt darin unterstützt, eine neutrale, transparente und unabhängige Aufklärung zu betreiben.

 

  1. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu ergreifen, die Abläufe und Prozesse in der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern der Jugendhilfe zu hinterfragen, und Wege aufzuzeigen, wie Kontroll- und Prüfungsmodalitäten verbindlich festgelegt werden können. Diese sind in Abstimmung mit der zuständigen Senatsverwaltung zu treffen.

 

  1. Weiterhin sind innerhalb des Jugendamtes die Strukturen und Abläufe bezogen auf ihre Wirksamkeit und Effektivität genau zu analysieren.

 

Änderungsantrag:

 

  1. Alle notwendigen Maßnahmen im Rahmen seiner Kompetenzen und Zuständigkeiten zu treffen, um die Zusammenhänge, Abläufe und Ereignisse zwischen Jugendamt und Träger im Zusammenhang mit der Kindesmisshandlung/Kindstötung aufzuklären.

 

  1. Hierzu soll eine Expertenkommission eingesetzt werden, die das Bezirksamt darin unterstützt, eine neutrale, transparente und unabhängige Aufklärung zu betreiben. Die Ergebnisse werden in nicht-öffentlicher Sitzung dem Jugendhilfeausschuss vorgestellt und mit diesem diskutiert.

 

  1. Darüber hinaus sind Maßnahmen zu ergreifen, die Abläufe und Prozesse in der Zusammenarbeit zwischen dem Jugendamt und den freien Trägern der Jugendhilfe zu hinterfragen, und Wege aufzuzeigen, wie Kontroll- und Prüfungsmodalitäten verbindlich festgelegt werden können. Diese sind in Abstimmung mit der zuständigen Senatsverwaltung zu treffen.

 

  1. Weiterhin sind innerhalb des Jugendamtes die Strukturen und Abläufe bezogen auf ihre Wirksamkeit und Effektivität genau zu analysieren.

 

  1. Die sofortige Einstellung von acht neuen Sozialarbeiter/innen gem. der von der BVV beschlossenen Schwerpunktsetzung des laufenden Doppelhaushaltes 2012/2013. Die im Moment zur Absicherung des drohenden Defizits angebrachten Sperren sind unverzüglich aufzuheben und die Besetzung der Stellen schnellstmöglich umzusetzen.

 

Der Überweisung des Antrages und des Änderungsantrages in den Jugendhilfeausschuss wird einstimmig zugestimmt


 
 

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