Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Rauchverbot auf Kinderspielplätzen verhängen und kontrollieren
Herr Biedermann erklärt das Bestreben des Antrages. Ziel ist es, dass nicht die Sonderkontrollen des Ordnungsamtes ausgeweitet werden, sondern der Antrag eine einheitliche Beschilderung erwirken soll. Frau Klein weist erneut darauf hin, dass auch dieser Antrag im Ausschuss lediglich mitberaten wird.
Frau Gloeden erklärt, dass sie den Eindruck hat, dass an dieser Stelle offenbar eine Diskussion zwischen Rauchern und Nichtrauchern ausgelöst wird. Sie weist auf das Hundekotproblem auf Kinderspielplätzen hin, das sie für weitaus schwerwiegender hält. Die Verwaltung hat ihrer Meinung nach auch nicht die finanziellen Möglichkeiten für eine derartige Beschilderung. Darüber hinaus hält sie diese auch nicht für sinnvoll, da sich kein Raucher daran hält. Sie lehnt den Antrag daher ab. Herr Scharmberg weist darauf hin, dass der Kostenfaktor nicht das wichtigste Argument sein sollte und fragt, ob die Schilder beleuchtet werden müssen, was verneint wird. Auch Herr Scharmberg teilt die Überzeugung von Frau Gloeden, dass man ein Rauchverbot mit Schildern nicht durchsetzen kann. Darüber hinaus bestünde auch immer die Gefahr der Schmierereien, deren Säuberung dem Bezirk in letzter Zeit ohnehin schon häufig hohe Kosten verursacht hat. Herr Hikel empfindet den Antrag als „zahnlosen Tiger“ und findet es nicht sinnvoll, eine Beschilderung anzubringen, zumal das Ordnungsamt auch nur darauf hinweist, dass die Zigarette ausgemacht werden soll.
Herr Biedermann versucht noch einmal am Beispiel einer Kita, vor der Zigarettenreste lagen, darzustellen, dass die Beschilderung dort insoweit nützlich ist, dass auf dem Spielplatz nicht mehr geraucht wird. Er richtet die Frage an die Verwaltung, was die Beschilderung im Einzelfall kosten würde. Frau Gloeden ergänzt ihre Ausführungen und meint, dass es gerade die rauchenden Eltern sind, die ihre Zigaretten auf die Spielplätze werfen. Eine Reglementierung würde nicht funktionieren. Herr Scharmberg ergänzt, dass es seiner Meinung nach auch keine Ordnungswidrigkeit darstellt, eine Zigarette auf den Boden zu werfen. Herr Biedermann unterstreicht nochmals, dass bereits derartige Schilder existieren und zitiert darüber hinaus Herrn Staatssekretär Gaebler, dass eine Ahndung sehr wohl möglich wäre. Herr BzStR Blesing erklärt zum Abschluss, dass Herr Kruse solche Piktogramme auf Bitten einiger Eltern vereinzelt angebracht hat. Rauchen an sich ist jedoch nicht strafbar. Auch das Rauchen in Restaurants etc. wird nicht verfolgt oder gar kontrolliert. Er hält diese Beschilderung nicht für sinnvoll und erklärt, dass das Ordnungsamt dieses Verbot auch nicht exekutieren wird.
Da es keine weiteren Wortmeldungen gibt, wird der Antrag abgestimmt und im Ergebnis abgelehnt.
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