Auszug - Bebauungsplan 8-53 - "Dörferblick"  

 
 
10. öffentliche Sitzung der Bezirksverordnetenversammlung Neukölln von Berlin
TOP: Ö 7.2
Gremium: Bezirksverordnetenversammlung Beschlussart: ohne Änderungen in der BVV beschlossen
Datum: Mi, 22.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:00 - 22:22 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: BVV-Saal
Ort: Rathaus Neukölln, Karl-Marx-Str. 83, 12040 Berlin, 2. Etage
0314/XIX Bebauungsplan 8-53 - "Dörferblick"
   
 
Status:öffentlich  
 Ursprungaktuell
Initiator:BA/BauBA/BauNatBüD
Verfasser:BzBm Buschkowsky/BzStR BlesingBlesing, Thomas
Drucksache-Art:Vorlage zur BeschlussfassungVorlage zur Kenntnisnahme - SB
 
Beschluss

a)

a)      Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-53 für die Grundstücke Waßmannsdorfer Chaussee 174 und 182 und Gockelweg 4 sowie Teilflächen des Gockelwegs im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-53 werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.

 

b)      Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt II 3.5.4 der anliegenden Begründung beschrieben.

 

c)       Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-53 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.

 

 

Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen und PIRATEN bei Gegenstimmen der LINKEN beschlossen.


 
 

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