Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bebauungsplan 8-53 - "Dörferblick"
a) Der vom Stadtentwicklungsamt -Fachbereich Stadtplanung- aufgestellte Bebauungsplan 8-53 für die Grundstücke Waßmannsdorfer Chaussee 174 und 182 und Gockelweg 4 sowie Teilflächen des Gockelwegs im Bezirk Neukölln, Ortsteil Rudow im Bezirk Neukölln, sowie der Entwurf der Rechtsverordnung über die Festsetzung des Bebauungsplans 8-53 werden nach § 6 Abs. 3 des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuches (AGBauGB) in der Fassung vom 7. November 1999 (GVBl.S. 578), zuletzt geändert durch Gesetz vom 3. November 2005 (GVBl. S. 692) sowie §12 Abs.2 Nr.4 Bezirksverwaltungsgesetz (BezVG) in der Fassung vom 14. Dezember 2005 (GVBl. 2006 S. 2) beschlossen. Der Bebauungsplan soll nach Durchführung des Anzeigeverfahrens gemäß § 6 Abs. 4 AGBauGB vom Bezirksamt gemäß § 6 Abs. 5 AGBauGB als Rechtsverordnung festgesetzt werden.
b) Gleichzeitig beschließt die Bezirksverordnetenversammlung das Ergebnis der öffentlichen Auslegung, wie unter Punkt II 3.5.4 der anliegenden Begründung beschrieben.
c) Nach Festsetzung des Bebauungsplans 8-53 ist der Bezirksverordnetenversammlung eine Mitteilung zu machen.
Der Vorlage zur Beschlussfassung wird mit Stimmen der SPD, CDU, Grünen und PIRATEN bei Gegenstimmen der LINKEN beschlossen. |
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