Auszug - Bebauungsplan 8-48 - "Seidelbastweg/Kanalstraße" - Geltungsbereichsstellung -  

 
 
9. öffentliche Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung
TOP: Ö 3
Gremium: Ausschuss für Stadtentwicklung Beschlussart: erledigt
Datum: Di, 14.08.2012 Status: öffentlich
Zeit: 17:05 - 18:35 Anlass: ordentliche Sitzung
Raum: Rathaus Neukölln, Çigli-Zimmer, 1. Etage, Raum A104
Ort: Karl-Marx-Straße 83, 12040 Berlin
 
Beschluss

Für die Grundstücke Kanalstr

Für die Grundstücke Kanalstr. 5, 5 A und Stubenrauchstr. 90-92 wurde eine Veränderungssperre erlassen, da sich dort sowohl eine Autowaschanlage und eine Tankstelle ansiedeln wollten. Aufgrund des neuen Urteils bezüglich der  Seveso  II Richtlinie sind die im Geltungsbereich liegenden Flächen  einander so zuzuordnen, dass die Auswirkungen insbesondere auf öffentlich genutzte Gebiete soweit wie möglich vermieden werden sollen. Um den Bebauungsplan 8- 48 b weiter betreiben zu können, muss der Geltungsbereich geteilt werden. Nach einigen Wortmeldungen wird der Bebauungsplan von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.

 


 
 

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