Bezirksamt Neukölln – BVV
12040 Berlin
Auszug - Bebauungsplan 8-48 - "Seidelbastweg/Kanalstraße" - Geltungsbereichsstellung -
Für die Grundstücke Kanalstr. 5, 5 A und Stubenrauchstr. 90-92 wurde eine Veränderungssperre erlassen, da sich dort sowohl eine Autowaschanlage und eine Tankstelle ansiedeln wollten. Aufgrund des neuen Urteils bezüglich der Seveso II Richtlinie sind die im Geltungsbereich liegenden Flächen einander so zuzuordnen, dass die Auswirkungen insbesondere auf öffentlich genutzte Gebiete soweit wie möglich vermieden werden sollen. Um den Bebauungsplan 8- 48 b weiter betreiben zu können, muss der Geltungsbereich geteilt werden. Nach einigen Wortmeldungen wird der Bebauungsplan von den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis genommen.
|
|||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Legende
Ausschuss | Tagesordnung | Drucksache | |||
BVV | Aktenmappe | Drucksachenlebenslauf | |||
Fraktion | Niederschrift | Beschlüsse | |||
Sitzungsteilnehmer | Auszug | Realisierung | |||
Anwesenheit | Kleine Anfragen |
BVV-Büro Neukölln
Zimmer: A 201
- Tel.: (030) 90239-2386
- Tel.: (030) 90239-2359
- Tel.: (030) 90239-2307
- Fax: (030) 90239-3734
- E-Mail an die BVV Neukölln
Verkehrsanbindungen
-
U-Bahn
-
Bus
-
U Rathaus Neukölln
- 166
- N7
- M43
-
U Rathaus Neukölln
Sprechzeiten
Montag bis Donnerstag
nach Vereinbarung
an Sitzungstagen des Ältestenrats
geschlossen
an Tagen der BVV-Sitzungen
geschlossen